26.06.2024

Swisscom

Das Bundesgericht bestätigt die Weko-Busse

Im Streit um Sportübertragungen muss das Telekomunternehmen eine Busse von rund 72 Millionen Franken zahlen.
Swisscom: Das Bundesgericht bestätigt die Weko-Busse
Die Wettbewerbskommission brumme 2016 der Swisscom wegen der Live-Übertragung von Sportveranstaltungen eine saftige Busse auf. (Bild: Keystone/Laurent Gillieron)

Das Bundesgericht hat die Sanktion der Wettbewerbskommission gegen die Swisscom im Streit um Sportübertragungen bestätigt. Das Telekommunikationsunternehmen muss eine Busse von 71,8 Millionen Franken zahlen.

Die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) kam 2016 zum Schluss, dass Swisscom im Zeitraum von 2006 bis 2013 ihre marktbeherrschende Stellung bei der Bereitstellung von Sportübertragungen ausgenützt habe (persoenlich.com berichtete). Sie habe Geschäftsbeziehungen mit Konkurrenten verweigert und Handelspartner diskriminiert, indem sie Schweizer Fussball- und Eishockeyübertragungen und ausländische Fussballübertragungen nicht oder eingeschränkt bereitgestellt habe.

Bereits das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die entsprechende Verfügung im Mai 2022. Das Bundesgericht folgt den Argumenten der Vorinstanz in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid. Die Swisscom und die Gesellschaften Cinetrade und Teleclub (heute Blue Entertainment) hätten die gesamte Konkurrenz auf dem TV-Markt über Jahre hinweg behindert. (sda/cbe)


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