23.09.2024

Internet-Bewertungen

Schärferes Vorgehen vom Bundesrat erwünscht

Der Ständerat hielt am Montag die Möglichkeiten im geltenden Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb für ungenügend.

Der Ständerat hiess mit 25 zu 10 Stimmen gegen den Antrag des Bundesrats ein Postulat seines Ratsmitglieds Fabio Regazzi (Mitte/TI) gut. Der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) machte geltend, die Anonymität im Internet begünstige Hass, Missgunst und Unfairness.

Er räumte ein, dass das geltende Gesetz die Verfolgung unfairer, unwahrer oder persönlichkeitsverletzender Kommentare auf Bewertungsplattformen zulässt. Das dauere aber viel zu lange. Staatliches Handeln sei angezeigt. Schäden durch unlautere Bewertungen müssten verhindert werden.

Esther Friedli (SVP/SG) stimmte ihm zu. Solche Bewertungen seien gerade im Gastgewerbe an der Tagesordnung. Plattformen stellten sich bei Beschwerden oft taub. Anonym liessen sich Existenzen zerstören, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.

Wirtschaftsminister und Bundesrat Guy Parmelin verwies ohne Erfolg auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Verstösse liessen sich bereits heute auf Anzeige mit Freiheits- oder Geldstrafen ahnden. Auch Zivilklagen seien möglich, und letztlich liessen sich die Plattformbetreiber ins Recht fassen. (sda/spo)


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