Neben Privatpersonen können neu auch Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag wie beispielsweise Architekturschaffende oder Handwerksleute eine Registrierung beantragen. Dies teilte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Dienstag mit.
Um die Bedingungen für einen .swiss-Domain-Namen zu erfüllen, muss die offizielle Bezeichnung der Gesuch stellenden Person einen offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen enthalten. Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer dürfen ihren Domain-Namen mit der Endung .swiss nur für private oder wohltätige Zwecke verwenden, hiess es weiter.
Der Domain-Name .swiss wurde bereits 2016 lanciert, war aber nicht frei erwerbbar. Der Bundesrat hatte am 2. Juni 2023 eine Öffnung der Domain beschlossen. Die revidierte Verordnung über Internet-Domains trat Anfang Jahr in Kraft. (sda/nil)