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Abschreiberei: «Quick» ist noch möglich, aber bitte nicht mehr «dirty»

Abschreiben ist eine alte Kulturtechnik. Vor dem Buchdruck verbrachten Mönche Jahre damit, um eine Bibel von Hand abzuschreiben. Das erforderte körperliche und geistige Höchstleistung. Nicht umsonst bleibt aus dem Mittelalter das Diktum überliefert: «Drei Finger schreiben, aber der ganze Körper leidet.» Ein halbes Jahrtausend später tippen bis zu zehn Finger und es leidet vor allem der Autor, dessen Artikel automatisch abgeschrieben und übernommen wird.

Es gehört längst zur verbreiteten redaktionellen Praxis, Artikel anderer Medien paraphrasierend zu übernehmen. Vor allem Online-Medien, die mit wenig Aufwand viel Ertrag erzielen wollen, bedienen sich gerne bei Dritten. Man habe die Quelle genannt und das Original verlinkt, rechtfertigen die Abschreiber ihr zweifelhaftes Vorgehen. Ein billiger Trost für die Autorinnen und Autoren des Ursprungsartikels, die viel Aufwand betrieben hatten. Sie sehen sich um die Früchte ihrer Arbeit betrogen, wenn andere ohne zusätzliche Leistung ihre Recherche übernehmen und nur leicht umformulieren. KI-Sprachmodelle erstellen die Paraphrase in Sekundenschnelle.

In den vergangenen Jahren nahm der Unmut zu bei den «Opfern» der notorischen Abschreiberei. So geisselte Stefan Schmid, Chefredaktor des St. Galler Tagblatts, das Geschäftsmodell gewisser Medien, namentlich nannte er Blick, 20 Minuten und nau.ch, das darauf beruhe, die besten Recherchen der Konkurrenz zu kopieren. Dabei handle es sich um «gegenseitige Kannibalisierung», wenn die Dreistesten von jenen profitierten, die selbst recherchieren. «Das sollte rasch ein Ende haben, sonst hat bald niemand mehr etwas abzuschreiben», schloss Schmid sein pointiertes Plädoyer.

Ein Jahr später liegt ein Dokument vor, das der verpönten Praxis Einhalt gebieten soll. Einen Riegel schiebt es ihr nicht vor. Der Verlegerverband Schweizer Medien VSM hat ein sogenanntes «Memorandum of Understanding» verabschiedet (persoenlich.com berichtete). Diese Selbstverpflichtung soll für «Transparenz und faire Übernahme journalistischer Inhalte» sorgen innerhalb der schweizerischen Medienbranche.

Die zentrale Bestimmung zur Textübernahme lautet: «Die paraphrasierte oder vollständige Übernahme ganzer Artikel oder substanzieller Teile (einschliesslich der integralen Übernahme von Zitaten) ist nicht zulässig.» Und grundsätzlich hält das Memorandum fest: «Die redaktionelle Arbeit muss überwiegend eigenständig erfolgen; eine systematische Nutzung fremder Inhalte ist untersagt.»

Wer seine eigenen Artikel unlauter von Dritten adaptiert und übernommen sieht, kann sich künftig an eine unabhängige Kontaktstelle wenden. Sie darf laut VSM nicht bei einem der teilnehmenden Verlage angesiedelt sein. Auf der höchsten Stufe leitet die VSM-Direktion oder eine von ihr bezeichnete Drittperson eine Konsultation. Mehr als ein Gespräch ist nicht vorgesehen. Sanktionen kennt das Memorandum keine. Solche Verfahren sind zudem nur zwischen Verlagen möglich, die das Memorandum unterzeichnet haben. Mit 20 Minuten und Tamedia stehen die beiden Medienunternehmen der TX Group abseits, die in der Vergangenheit mit grosszügigen Textübernahmen aus andern Medien auffielen.

Auf den ersten Blick ist es ärgerlich, wenn sich die Branche zu grundlegenden Fragen des journalistischen Anstands nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen kann. Auf den zweiten Blick ist es aber schon ein grosser Schritt, dass es überhaupt ein solches Dokument gibt und sich bereits zahlreiche grosse und kleinere Verlage zu verbindlichen Spielregeln bekennen. Je mehr das tun, desto eher vermögen sich die Bestimmungen des Memorandums als Branchenstandards zu etablieren – auch wenn mit der TX Group ein prominenter Name fehlt.

Eine wichtige Rolle kommt auch der Verwertungsgesellschaft ProLitteris zu. Es darf nicht sein, dass Autoren und Verlage mit KI-generierter Textübernahme Kopiervergütung kassieren können – zumal sie mit dem billig erstellten Content zuvor schon Reichweite generiert und die Werbeerträge optimiert haben. ProLitteris schreibt, sie stütze sich auf die Selbstdeklaration der Rechteinhaber und führe Kontrollen durch. Wobei die Regeln eigentlich klar sind. Wird KI als Ersatz des menschlichen Schaffens genutzt, besteht kein Vergütungsanspruch.

Auch wenn es nun strengere Spielregeln gibt, bleibt die Verlockung gross, sich von den tollen Stücken der Konkurrenz eine Scheibe abzuschneiden. Eine kleiner Fortschritt wäre es schon, wenn die gleiche KI, die das schnelle Zusammenschreiben ermöglicht, dazu genutzt würde, das Elaborat mit zusätzlichen Aspekten anzureichern. Das wäre immer noch «quick», aber nicht mehr «dirty».



Nick Lüthi ist Redaktor von persoenlich.com.

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