29.10.2025

Online-Plattformen

Regulierungsvorschlag in Vernehmlassung geschickt

Mehr Transparenz und Fairness: Nur grosse Kommunikationsplattformen wie Facebook, X, Tiktok und Google sollen ein Verfahren anbieten müssen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen in die Vernehmlassung geschickt - gut anderthalb Jahre später als zunächst angekündigt. Bereits im April 2023 hatte die Landesregierung bekanntgegeben, dass eine Regulierung grosser Plattformen angestrebt werde. Mitunter wegen des US-Zollstreits wurde das Geschäft seither mehrmals verschoben.

Der nun präsentierte Vorentwurf beschränkt sich auf sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Diese beeinflussten aufgrund ihrer Reichweite die öffentliche Debatte und Meinungsbildung stark, schreibt der Bundesrat. Als sehr gross gelten Dienste, die monatlich durchschnittlich von zehn Prozent der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung genutzt werden - das sind aktuell rund 900'000 Nutzende.

Das Gesetz soll diese Plattformen dazu verpflichten, Nutzerinnen und Nutzern ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit dem sie bestimmte, mutmasslich rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden können, heisst es in der Mitteilung. Zu den Tatbeständen, die gemeldet werden können, gehören etwa Verleumdung, Beschimpfung oder Diskriminierung und Aufruf zu Hass. Zudem sollen die Betreibenden der Plattformen bei der Entfernung von Inhalten und der Sperrung von Konten die betroffenen Personen informieren und die getroffenen Entscheidungen begründen. Auch müssen sie ein internes Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen und bei Streitigkeiten an einer aussergerichtlichen Streitbeilegung mitwirken.

Vorgesehen sind weiter Transparenzvorgaben im Hinblick auf die Kennzeichnung und Adressierung von Werbung sowie den Einsatz von Empfehlungssystemen. Ausserdem müssen die vom Gesetz betroffenen Dienste ein öffentlich zugängliches Werbearchiv einrichten und der Verwaltung sowie der Forschung Zugang zu ihren Daten gewähren. Auch sollen sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen dazu verpflichtet werden, eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bezeichnen, wenn sich der Sitz der Unternehmung im Ausland befindet.

Milder als die EU-Regulierung

In der EU gilt seit 2022 der sogenannte Digital Services Act (DSA), um Menschen auch im digitalen Raum besser zu schützen. Konkret müssen grosse Plattformen und Suchmaschinen Nutzenden die Möglichkeit geben, illegale Inhalte online zu melden.

Die nun vom Bundesrat geplanten Regeln sind milder. Der Geltungsbereich der Schweizer Regulierung ist enger gefasst als derjenige der EU. Um die Meinungsfreiheit zu schützen, ist in der Schweiz keine direkte Regelung spezifischer Inhalte vorgesehen. Das dürfte auch mit kritischen Stimmen bei der Ausarbeitung der Vorlage zusammenhängen.

USA haben mit Sanktionen gedroht

Auch die Ankündigung der USA, Sanktionen gegen ausländische Regulierungen zu prüfen, wenn diese amerikanische Tech-Unternehmen mit aus ihrer Sicht diskriminierender oder unverhältnismässiger Regulierung oder Bussen konfrontieren, dürfte eine Rolle gespielt haben. Der Bundesrat erachtet das Risiko einer Vergeltungsmassnahme derzeit als klein, wie er schreibt.

AlgorithmWatch CH begrüsst in einer Mitteilung diesen «wichtigen Schritt». «Der Entwurf sieht wichtige Regeln vor, um Transparenz auf Social Media zu stärken. Gleichzeitig braucht es weitere Massnahmen, um der Machtkonzentration grosser Tech-Konzerne zu begegnen und eine konstruktive öffentliche Debatte online zu ermöglichen», schreibt die Organisation. (sda/spo)


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