03.06.2026

Plattformregulierung

Ständerat will Kinder- und Jugendschutz verstärken

Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen und KI-Anwendungen sollen strengere Kinder- und Jugendschutzvorschriften umsetzen. Das fordert der Ständerat. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion angenommen.

Grosse digitale Kommunikationsplattformen, Suchmaschinen und Anbieter von KI-Anwendungen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Massnahmen für den Kinder- und Jugendschutz zu treffen. Das verlangt ein Vorstoss der Luzerner Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger. Die Plattformen sollen beispielsweise die Verbreitung illegaler oder gefährdender Inhalte für junge Personengruppen stoppen müssen. Weiter sieht der Motionstext ein Verbot von personenbezogener Werbung für Minderjährige vor.

Mit 31 zu 11 Stimmen sagte die kleine Kammer am Mittwoch Ja zum Vorstoss. Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug. Dort ist bereits eine gleichlautende Motion der Mitte-Fraktion hängig.

Kinder und Jugendliche könnten Risiken im Internet nicht so gut einschätzen wie Erwachsene, machte Gmür-Schönenberger geltend. «Eltern wissen oft nicht, wann und wie ihre Kinder im digitalen Raum berieselt, belästigt, bedrängt und abhängig gemacht werden.» Deshalb müssten die grossen Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden.

Es gehe nicht um ein Technologieverbot, sagte Gmür-Schönenberger. Die Motion wolle weder Smartphones noch soziale Medien verbieten. Der Bundesrat brauche aber klare Vorgaben, wie Schutzlücken bei digitalen Anwendungen geschlossen werden könnten. «Die Zeit drängt, der Handlungsbedarf ist längst gegeben.»

Medienminister Albert Rösti zeigte grosses Verständnis für das Anliegen eines stärkeren Jugendschutzes. Der Bundesrat lehne die Motion aber ab, weil er bereits an der Arbeit sei. Die Botschaft zur Plattformregulierung werde derzeit erarbeitet. Die Forderungen der Motion würden dabei berücksichtigt, versprach Rösti. (sda/spo)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Michael Maurantonio
03.06.2026 18:35 Uhr
Natürlich ist es richtig, Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Nur sollten wir uns keine Illusionen machen: ByteDance, Meta, Google & Co. werden nicht plötzlich auf die kleine Schweiz hören, weil der Ständerat eine Motion annimmt. Diese Konzerne reagieren nicht auf moralische Appelle. Sie reagieren auf Kosten, Haftungsrisiken, Marktzugang und regulatorische Anschlussfähigkeit. Wenn die Schweiz hier Wirkung erzielen will, darf sie keine nationale Alibi-Regulierung bauen. Sie muss an die europäische Plattformregulierung andocken (Bilaterale adieu, wenn die SVP...) und dort gezielt verschärfen, wo es wirklich weh tut: bei der Monetarisierung, beim Profiling, bei der algorithmischen Verstärkung und bei der Nachweispflicht. Ein Verbot personalisierter Werbung gegenüber Minderjährigen klingt gut. Aber ohne belastbare Age-Assurance, ohne technische Audits und ohne unabhängige Kontrolle bleibt es eine schöne Formulierung für die politische Galerie. Die Plattformen werden dann liefern, was sie immer liefern: Safety Center, Transparenzberichte, neue Policy-Texte und ein paar Checkboxen im Ad Manager. Kurz: Compliance-Theater. Jugendschutz ist heute kein Medienkompetenz-Poster mehr. Jugendschutz ist Systemdesign. Es geht um Empfehlungsalgorithmen, Dark Patterns, Creator-Commerce, Affiliate-Mechaniken, In-App-Shops, Datensignale und automatisierte Werbeauslieferung. Wer das nicht technisch versteht, reguliert an der Oberfläche. La classe politique im Blindflug. Der wirksamere Hebel liegt deshalb nicht nur bei den Plattformen, sondern auch beim Geldfluss. Schweizer Advertiser, Agenturen und Vermarkter müssen verpflichtet werden, keine Kampagnenmechaniken zu nutzen, die Minderjährige profilingbasiert targeten oder in riskante Umfelder hineinoptimieren. Follow the money. Dort hören Plattformen meistens schneller zu als bei politischen Mahnungen. Aber auch das kennen wir. Pecunia non olet. Die Motion ist in der Absicht richtig. Aber sie wird nur dann mehr als Symbolpolitik, wenn sie auditierbare Pflichten, harte Sanktionen, technische Kontrollrechte und klare Werbeverbote enthält. Alles andere ist gut gemeinter Jugendschutz mit eingebauter Wirkungslosigkeit. Oder: Much ado about nothing.