17.04.2026

Erklärung von Luxemburg

Verleger fordern klare KI-Regeln

Deutschsprachige Verlegerverbände stellen sich gegen die Marktmacht digitaler Plattformen.
Erklärung von Luxemburg: Verleger fordern klare KI-Regeln
Die Unterzeichner der «Erklärung von Luxemburg» beim Treffen der deutschsprachigen Verlegerverbände in Luxemburg. (Bild: zvg)

Die Verlegerverbände aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg haben an einem gemeinsamen Treffen die «Erklärung von Luxemburg» verabschiedet. Darin fordern sie klare und durchsetzbare Rahmenbedingungen für den Umgang von Plattformen und künstlicher Intelligenz mit journalistischen Inhalten.

Im Kern verlangen die Verbände Transparenz über Algorithmen, Trainingsdaten und Rankinglogiken sowie durchsetzbare Rechte der Medienhäuser an ihren Inhalten. Ausserdem soll eine verpflichtende Vergütung für die Nutzung journalistischer Inhalte eingeführt und die diskriminierungsfreie Auffindbarkeit journalistischer Angebote sichergestellt werden. Zudem fordern die Verbände klare Grenzen für KI-generierte Inhalte marktbeherrschender Plattformen.

Der digitale Werbemarkt gilt den Verbänden als strukturell verzerrt, während KI-Anbieter journalistische Inhalte ohne Transparenz, Zustimmung und oft ohne Vergütung verwerten. Sie fordern rechtssichere und praktikable datenbasierte Geschäftsmodelle für Medienhäuser sowie mehr Transparenz bei Werbealgorithmen.

Michelle Cloos, Generaldirektorin von Editpress/Tageblatt Luxemburg, warnte am Treffen: «Wer den Informationsfluss kontrolliert, kontrolliert die Demokratie. Diese Kontrolle darf nicht bei digitalen Gatekeepern monopolisiert werden.»

Kritisch äussern sich die Verbände laut einer Mitteilung auch zur Ausweitung staatlicher Medienangebote im digitalen Raum. Diese dürften privatwirtschaftliche Medien nicht verdrängen und müssten klar abgegrenzt werden. Gleichzeitig sprechen sich die Verbände für weitere Förderungen und bessere Kooperationsmöglichkeiten für private Medien aus.

Mit Blick auf das Recht auf Vergessen halten die Verbände fest, dass journalistische Archive – insbesondere zu Themen von öffentlichem Interesse – vollständig erhalten bleiben müssen. (pd/cbe)


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