11.04.2025

Erklärung von Zürich

Verleger sind gegen KI-Wildwuchs

Die Verlegerverbände aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg haben am Donnerstag in Zürich fünf verbindliche Regeln für KI-Anbieter verabschiedet. Die «Erklärung von Zürich» richtet sich gegen die ungeregelte Nutzung redaktioneller Inhalte.
Erklärung von Zürich: Verleger sind gegen KI-Wildwuchs
Unterzeichnen die «Erklärung von Zürich» (v.l.): Michl Ebner (Geschäftsführer Athesia-Tyrolia Druck Ges.m.b.H./Südtirol), Maximilian Dasch (Präsident des Präsidiums VÖZ), Andrea Masüger (Präsident Verlegerverband Schweizer Medien), Michelle Cloos (Generaldirektorin/CEO Editpress/Tageblatt) und Stefan Hilscher (Vorstandsvorsitzender BDZV). (Bilder: Oliver Rüesch)

Die Verlegerverbände aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg haben am Donnerstag in Zürich mit der «Erklärung von Zürich» fünf verbindliche Regeln für den Umgang von KI-Anbietern mit journalistischen Inhalten gefordert. Die unterzeichnete Erklärung enthält konkrete Forderungen in den Bereichen Transparenz, Quellenausweis, Vergütung, Verantwortung und Gleichbehandlung von Medien.

Anlass für die gemeinsame Initiative ist die zunehmende Nutzung journalistischer Inhalte durch KI-Anwendungen wie ChatGPT, Perplexity und Google Gemini. Diese greifen laut den Verbänden auf redaktionelle Beiträge zu – meist ohne Zustimmung der Rechteinhaber, ohne Transparenz und ohne Vergütung. Die Inhalte werden sowohl für das Training der KI-Systeme als auch für die direkte Beantwortung von Nutzeranfragen verwendet, wie es in einer Mitteilung heisst.

«Es braucht ein rasches Handeln»

«Die Verlegerverbände sind sich einig: Es braucht ein rasches Handeln», so Andrea Masüger, Präsident des Verlegerverbands Schweizer Medien, zu persoenlich.com. «Künstliche Intelligenz entwickelt sich im Tempo einer Rakete, doch die Politik fährt diesen Entwicklungen aktuell noch mit dem Fahrrad hinterher.» Das Geschäftsmodell des Journalismus sei ohne sofortiges Handeln akut gefährdet – deshalb hätten die Verlegerverbände die «Erklärung von Zürich» verabschiedet.

In der Erklärung sind fünf konkrete Anforderungen formuliert: Journalistische Inhalte dürfen nur unter Wahrung der Rechte der Rechteinhaber und bei voller Transparenz genutzt werden. Die Quellen müssen in allen Suchergebnissen ausdrücklich angegeben und verlinkt werden. Die Plattformen müssen die Nutzung journalistischer Inhalte sowohl beim Training als auch bei Techniken wie RAG (Retrieval Augmented Generation) angemessen vergüten. Zudem müssen Plattformen und Medienverlage gemeinsam gegen Desinformation vorgehen, und internationale Online-Plattformen müssen die journalistische Pluralität achten.

«Gemeinsam mit den Verlegerverbänden von Deutschland, Österreich und Luxemburg fordert der Verlegerverband Schweizer Medien klare Regeln für KI-Anbieter im Umgang mit journalistischen Inhalten», so VSM-Direktorin Pia Guggenbühl zu persoenlich.com. «Deren Nutzung ist fair zu vergüten, und es sollen Transparenzvorschriften bezüglich der verwendeten Inhalte gelten. Weiter müssen die KI-Anbieter Verantwortung für ihre Produkte übernehmen, die Quellen hinter den Antworten anzeigen und die verschiedenen Medieninhalte gleichbehandeln.»

Die Erklärung betont die besondere Bedeutung des professionellen Journalismus in Zeiten von Desinformation und der wachsenden Macht von Algorithmen und Tech-Giganten. Die Verbände warnen davor, dass ohne klare Regeln für KI das Geschäftsmodell des Journalismus erodieren werde, während gleichzeitig Werbeeinnahmen zu Big-Tech-Unternehmen abwandern.

Die «Erklärung von Zürich» wurde von Stefan Hilscher (BDZV), Maximilian Dasch (VÖZ), Michelle Cloos (Editpress/Tageblatt), Michl Ebner (Athesia-Tyrolia Druck), Andrea Masüger (Schweizer Medien), Stéphane Estival (Médias Suisses) und Giacomo Salvioni (Stampa Svizzera) unterzeichnet.


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