20.12.2006

Ständerat

Anpassung ans digitale Zeitalter zugestimmt

Revision des Urheberrechts.

Das Urheberrecht soll ans Internetzeitalter angepasst werden. Der Ständerat hat am Dienstag als Erstrat einer Gesetzesrevision zugestimmt. Ziel ist es, die Interessen von Urhebern und Konsumenten gleichermassen zu berücksichtigen. Zu den zentralen Punkten der Revision gehört das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Künftig ist es also verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Internetsperren zu vertreiben.

Das Herunterladen zum persönlichen Gebrauch bleibt hingegen uneingeschränkt zulässig. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen. Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden.


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