21.11.2012

Bundesrat

Elektronische Publikationen sollen rechtsverbindlich werden

Anpassung an die Gewohnheiten der Benutzer.

Der Bundesrat will die amtlichen Veröffentlichungen dem Internet- Zeitalter anpassen. Künftig soll nicht mehr die gedruckte Fassung einer Publikation rechtsverbindlich sein, sondern die elektronische Version. Dies sieht die Teilrevision des Publikationsgesetzes vor, welche die Regierung am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat. Der Wechsel auf das Primat der elektronischen Fassung erlaubt es, regelmässige amtliche Publikationen häufiger herauszugeben.

Davon betroffen wären das Bundesblatt und die Amtliche Sammlung des Bundesrechts, die gegenwärtig einmal pro Woche erscheinen. Dieser Rhythmus dränge sich von Druck und Vertrieb her auf, heisst es im Bericht des Bundesrats. In Zukunft sollen diese Publikationen täglich in elektronischer Form erscheinen. Die heutige Regelung, wonach allein die gedruckte Version einer amtlichen Publikation massgebend ist, entspreche nicht mehr den Gewohnheiten der meisten Benutzer, schreibt der Bundesrat zur Begründung der geplanten Revision. Die Zahl der Abonnenten der gedruckten Fassung des Bundesblatts und der Amtlichen Sammlung ist in den letzten Jahren stark gesunken - 2011 waren es weniger als 2000. Demgegenüber verzeichnen die Online-Versionen jeden Monat rund 20 Millionen Zugriffe.

Auch in Zukunft soll es in jedem Fall möglich bleiben, Veröffentlichungen auf Papier zu beziehen. Die Behörden müssten eine Publikation, die elektronisch erscheint, gegen eine Aufwandgebühr auch in ausgedruckter Form zur Verfügung stellen.

Gemäss dem Bericht haben in jüngerer Zeit mehrere europäische Staaten den Wechsel zur Rechtsverbindlichkeit von elektronischen Publikationen vollzogen. In der Schweiz haben in diesem Jahr die Kantone Zürich und Aargau diesen Schritt gemacht. Das Schweizerische Handelsblatt (SHAB) ist seit 2006 ebenfalls nur in elektronischer Form rechtsverbindlich. Die Erfahrungen im In- und Ausland waren laut Bundesrat positiv. Im Rahmen der Gesetzesrevision will der Bundesrat den Zugang zu Rechtstexten und offiziellen Publikationen verbessern. Er plant zu diesem Zweck, eine umfassende Plattform im Internet aufzubauen. (sda/dpa)


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