23.12.2024

Gebärdensprache

Gehörlosenbund kritisiert Gesetzesrevision

Die Anerkennung der Gebärdensprachen bleibt für die Betroffenen zu unverbindlich. Sie fordern konkrete Fördermassnahmen.
Gebärdensprache: Gehörlosenbund kritisiert Gesetzesrevision
Gebärdensprachdolmetscherin im Bundeshaus. (Bild: zVg)

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) verabschiedet. Die Revision sieht unter anderem die rechtliche Anerkennung der drei schweizerischen Gebärdensprachen vor: der Deutschschweizer, Französischen und Italienischen Gebärdensprache. Der Schweizerische Gehörlosenbund kritisiert den Vorschlag als unzureichend.

Die Gesetzesänderung verpflichtet Bund und Kantone, die Verwendung der Gebärdensprachen im Alltag zu fördern. Zudem sollen bestehende Fördermassnahmen des Bundes für Gebärdensprachen und deren kulturelle Ausdrucksformen stärker sichtbar gemacht werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde beauftragt, bis Ende 2025 gemeinsam mit den Kantonen und Gehörlosen-Organisationen einen Aktionsplan zu erarbeiten.

Anerkennung bleibe unverbindlich

Der Schweizerische Gehörlosenbund bezeichnet den Vorschlag als untauglich. Die Organisation kritisiert, dass die Anerkennung unverbindlich bleibe und konkrete Sprachfördermassnahmen fehlen würden. Der Bundesrat habe den Auftrag aus der Motion 22.3373 «Anerkennung der Gebärdensprachen durch ein Gebärdensprachengesetz» nicht erfüllt und den Willen des Parlaments missachtet.

Mitte-Nationalrat Gerhard Pfister, Co-Präsident der parlamentarischen Gruppe Gebärdensprachen, unterstützt die Kritik. «Der Bundesrat hat offenbar immer noch nicht verstanden, dass die Gebärdensprachen Sprachen und keine Behinderung sind», wird Pfister in einer Medienmitteilung des Gehörlosenbundes zitiert.

Der Bundesrat begründet seine Entscheidung damit, dass die Integration der Gebärdensprachen-Anerkennung ins Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) eine kohärente Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts gewährleiste. Die Revision ist Teil eines breiteren Massnahmenpakets zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen.

Parlament soll Entscheid korrigieren

Der Gehörlosenbund fordert das Parlament auf, den Entscheid zu korrigieren und ein eigenständiges Gebärdensprachengesetz zu schaffen. Die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen sei zentral für den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Gesundheitswesen, Arbeitsmarkt und Politik.

Die Gesetzesrevision wird nun im Parlament behandelt. Neben der Gebärdensprachen-Thematik sieht sie auch Änderungen im Arbeitsrecht vor. Künftig sollen Menschen mit Behinderungen in allen öffentlich- und privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen vor Benachteiligungen geschützt werden. (pd/nil)


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