Der Nationalrat hat am Montag die Beratung des revidierten Urheberrechts abgeschlossen. Er verteidigte dabei den hart ausgehandelten Kompromiss zwischen Künstlern, Konsumenten, Produzenten und anderen Interessengruppen. Ohnehin hatten nur wenige Ratsmitglieder Ambitionen, am heiklen Gleichgewicht des Entwurfs zu rütteln. Ihre Minderheitsanträge wurden allesamt mit grossen Mehrheiten bachab geschickt.
Schiffbruch erlitt etwa der Vorschlag von Pierre Triponez (FDP/BE), die Abgabe auf eingebauten Speichermedien zu begrenzen, was auf eine Geräteabgabe hinausgelaufen wäre. Allerdings war sich der Rat weitgehend einig, dass nach einem Bundesgerichtsurteil vom Juni in der Frage Handlungsbedarf besteht.
Abgewehrt wurden auch Angriffe auf das ausgehandelte Gleichgewicht von zulässigem privatem Kopieren und dem Verbot zur Umgehung von technischem Kopierschutz. Justizminister Christoph Blocher beschwor den Interessenausgleich, der mit den Minderheitsanträgen wieder geschwächt würde.
Er wurde gehört: Der Nationalrat blieb auch in dieser Frage auf der Linie des Bundesrats und verabschiedete das Gesetz mit 164 zu 2 Stimmen und den Bundesbeschluss zur Genehmigung zweier Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum mit 156 zu 2 Stimmen. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.
Ziel der Revision ist es, das Urheberrecht ans Internetzeitalter anzupassen und dabei die Interessen von Urhebern, Interpreten, Konsumenten, Produzenten und gewerblichen Nutzern zu berücksichtigen.
Der Nationalrat hatte die Beratungen vergangene Woche aufgenommen und dabei die zentralen Punkte der Revision bereits diskutiert. Er beschloss etwa, dass das Herunterladen von Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleiben soll. (sda)

