Das Herunterladen aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch bleibt uneingeschränkt zulässig. Der Nationalrat hat das am Montag bei der Beratung des modernisierten Urheberrechts sehr deutlich bekräftigt. Zu Ende beraten will er am Donnerstag.
Die grosse Kammer folgte durchgehend der vom Bundesrat und vom Ständerat vorgespurten Linie. Anträge einer starken Minderheit der Rechtskommission (RK) aus FDP- und SVP-Leuten, angeführt von Kurt Fluri (FDP/SO), wurden sämtliche klar verworfen. Die Abfuhr war wuchtig: Nur 13 Stimmen konnte der Minderheitsantrag auf sich vereinen; und 162 Ratsmitglieder waren dagegen.
Knacken von Kopiersperren strafbar
Zu den zentralen Punkten des neuen Rechts gehört das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Künftig ist es verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Kopiersperren zu vertreiben.
Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden. (sda)

