Niederlage für Eva Herman: Die frühere Nachrichtensprecherin ist in einem Rechtsstreit mit der Axel Springer AG um die Berichterstattung über eine umstrittene Äusserung auch vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter verwarfen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde von Herman gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), der zuvor ihre Klage abgewiesen hatte. Der BGH hatte 2011 entschieden, dass das "Hamburger Abendblatt" die bei einer Medienkonferenz 2007 getätigte Äusserung der Autorin zur Rolle der Familie, zur Nazi-Zeit und zur 68er-Bewegung "weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben" habe.
Zuvor hatte das Oberlandesgericht Köln die Axel Springer AG zu 25'000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil die Zeitung die umstrittene Äusserung nicht richtig wiedergegeben habe. Die Revision der Axel Springer AG war dann vor dem BGH erfolgreich. Das Verfassungsgericht betonte nun, dass das BGH-Urteil Herman "nicht in ihren Grundrechten verletzt" habe. Der Leser erkenne, dass es sich in dem "Abendblatt"-Artikel um eine "verkürzende und verschärfende Zusammenfassung der Buchvorstellung" handle. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Herman müsse hier "hinter die Meinungsfreiheit des Zeitungsherausgebers zurücktreten". Herman, "der es nicht gelungen war, sich unmissverständlich auszudrücken", müsse die Passage als zum "Meinungskampf" gehörig hinnehmen, heisst es im Beschluss des Verfassungsgerichts. (sda)

