12.06.2008

Copyright-Streit

Universal verliert vor Gericht

US-Gericht erklärt Verkauf von Promo-CDs für zulässig

Der Musikgigant Universal Music Group hat einen Rechtsstreit gegen einen eBay-Händler verloren, der Promotions-CDs zum Verkauf auf der Online-Plattform angeboten hatte. Der Verkauf dieser Tonträger, die zu Werbezwecken von Musikkonzernen verteilt werden, verstösst nicht gegen das Urheberrecht, urteilte ein kalifornisches Gericht gestern, Mittwoch.

Troy Augusto, so der Name des Online-Händlers, habe durchaus das Recht gehabt, diese CDs zum Verkauf anzubieten. Für Universal ist das aktuelle Urteil laut BBC-Bericht nicht nachvollziehbar. Man werde gegen den Entscheid Berufung einlegen und sei zuversichtlich letztendlich doch noch zu gewinnen, heisst es vom Unternehmen.

Das Musiklabel hatte sich in seiner Argumentation vor Gericht darauf berufen, dass die auf den betreffenden CDs deutlich mit dem Aufkleber "For promotional use only, not for sale" gekennzeichnet waren. Dem widersprach der kalifornische Richter unter Berufung auf die so genannte "First Sale Doctrine", die in den USA den Weiterverkauf urheberrechtlich geschützter Werke regelt.

Die Doktrin besagt, dass ein Empfänger einer Kopie von CDs, DVDs oder von Büchern, diese auch weiterverkaufen darf, sobald sie ihm vom Rechteinhaber ausgehändigt worden sind. Dies gelte auch dann, wenn der Weiterverkauf ohne die ausdrückliche Zustimmung des Copyright-Inhabers von Statten gehe, urteilte das US-Gericht. (pte)


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