Am 20. Oktober starten auf SFDRS eine Reihe von ironischen Spots mit Birgit Steinegger und Walter Andreas Müller. Das bekannte Kabarettisten-Paar persifliert in sechs witzigen Szenen häufig vorgebrachte Ausreden, die angeblich von der allgemeinen Pflicht, vierteljährlich die Empfangsgebühren für Radio und TV zu entrichten, entbinden sollen.
Wenn der Filius in eine Studentenbude zieht und die gut betuchten Eltern diese mit Radio und TV ausstatten, muss dann auch der Filius die Gebühren bezahlen oder reicht es, wenn die Eltern das tun? Wer zahlt in einer WG? Und sind die Gebühren auch geschuldet, wenn man das Programm über Satellit empfängt? Diese und andere Fragen des Publikums klärt Art. 55 des RTVG nicht direkt, wenn er lapidar festhält: "Wer Radio- und Fernsehprogramme empfangen will, muss dies der zuständigen Behörde vorgängig melden. Er hat eine Empfangsgebühr zu bezahlen." Darum holen Birgit Steinegger und Walter Andreas Müller das jetzt nach. Parallel zu den TV-Spots werden auf Schweizer Radio DRS1, 2 und 3 Kurz-Szenen zum selben Thema ausgestrahlt.
Die dargestellten Szenen basieren auf jenen Ausreden, welche die Mitarbeitenden der Billag AG am häufigsten zu hören bekommen. Die Billag AG mit Sitz in Fribourg zieht im Auftrag des Bundes seit 1997 die Radio- und TV-Gebühren ein. Sie verschickt dazu jährlich 12 Mio. Rechnungen im Betrag von rund 1.2 Mia Franken. Die meisten der 3 Mio. Kundinnen und Kunden zahlen prompt und melden von sich aus Adressänderungen oder wenn sie einen neuen "Radio- und TV-Haushalt" gründen. Rund 40'000 (oder 1.3 Prozent) lassen es aber im Durchschnitt jedes Jahr auf eine Betreibung ankommen.
Die Aufklärungskampagne ist in Zusammenarbeit mit der SRG SSR idée suisse entstanden. Abgestimmt auf die jeweilige Region bringen auch Radio Suisse Romande, Télévision Suisse Romande, Radiotelevisione svizzera di lingua italiana und Radio Rumantsch ab dem 20. Oktober Spots zum Thema Gebührenpflicht.

