28.07.2026

Sportwetten

Mal ohne und mal mit Werbung für Favbet

Im Schweizer Stadion durfte Dinamo Zagreb seinen Hauptsponsor nicht zeigen, auf heimischem Grund schon – das TV-Publikum sieht zwei Stunden lang, was eine Woche zuvor verboten war. Rechtlich ist die Situation klar, aber der Präventionsgedanke wird ad absurdum geführt.
Sportwetten: Mal ohne und mal mit Werbung für Favbet
Finde den Unterschied: gleiche Mannschaft, mal in der Schweiz, mal in Kroatien. (Bilder: Keystone/Epa Peter Schneider, Antonio Bat)

Irgendetwas sah anders aus, als die Spieler von Dinamo Zagreb am vergangenen Dienstag in der Thuner Visana-Arena aufliefen. Die Trikots der kroatischen Fussballmannschaft sahen erstaunlich aufgeräumt aus. Ausser dem Klublogo mit den drei Meistersternen und dem Emblem des Bekleidungsherstellers war das blaue Textil frei von weiteren Beschriftungen. Hatte Dinamo für die neue Saison noch keinen Sponsor gefunden? Keineswegs. Der Vertrag mit Favbet läuft seit Juli 2024.

Der Grund für das optisch schlichte Auftreten der Mannschaft aus Zagreb in Thun liegt in der schweizerischen Regulierung. Gemäss dem Bundesgesetz über Geldspiele ist Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele verboten. Unter diese Bestimmungen fallen Sportwettenanbieter wie Favbet. Deshalb durften die Fussballspieler den Schriftzug ihres Sponsors auf Schweizer Boden nicht zeigen. Das werbefreie Oberteil trug die Mannschaft auch schon in anderen Ländern mit ähnlicher Gesetzgebung.

Anders beim Rückspiel eine Woche später in Kroatien. Dort ist Favbet ein legaler und staatlich konzessionierter Anbieter. Dinamo Zagreb trug entsprechend ein Trikot mit Werbung. Das sahen auch die Zuschauer von SRF und Blue Sport in der Schweiz, die eine Woche zuvor noch vor dem potenziell schädlichen Einfluss der Sportwetten-Werbung geschützt wurden.

Patrik Eichenberger, stellvertretender Direktor der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa, erklärt diese paradox anmutende Situation auf Anfrage von persoenlich.com mit dem sogenannten Herkunftslandprinzip. «Die passive Übernahme von ausländischen Inhalten durch einen Fernsehsender ist aufgrund des sogenannten Herkunftslandprinzips grundsätzlich zulässig.» Das gelte nota bene für alle regulierten Werbebereiche, «also beispielsweise auch für Alkohol und Tabak, wo die nationalen Regeln ebenfalls unterschiedlich ausgestaltet sind», so Eichenberger weiter.

Die Präventionsfachleute von Sucht Schweiz hadern mit dem Herkunftslandprinzip. Auf Anfrage schreibt die Stiftung zur unterschiedlichen Behandlung der Sportwetten-Werbung je nach Austragungsort: «Obgleich dieser Vorgang rechtlich nicht zu beanstanden ist, sind die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, problematisch.» Für «weitaus eklatanter» hält Sucht Schweiz jedoch Werbespots für Glücksspiele und Sportwetten auf ausländischen Sendern, die auch hierzulande zu sehen und aufgrund des Herkunftslandprinzips nicht verboten sind. Im Sinne eines wirksamen Jugendschutzes sollten solche Werbefenster nicht mehr gezeigt werden können.

Dagegen scheint der Schriftzug eines ausländischen Wettanbieters auf einem Fussballtrikot geradezu ein lässliches Problem zu sein. Erst recht, wenn sich Schweizer Nutzer bei Favbet gar nicht anmelden können, weil die Registrierung eine kroatische Personenkennzahl erfordert. Wohl auch deshalb steht das Unternehmen nicht auf der Sperrliste der Gespa. Aber Gesetz ist Gesetz.


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