(Zu) viel nackte Haut ist offenbar, zumindest in gewissen Fällen, nicht nur den Behörden in der Stadt Zürich ein Dorn im Auge, sondern nun auch denjenigen in Basel-Stadt. Mit ihrer Verfügung vom 28. August teilte die zuständige Polizeidirektion der Stadt Basel der mit dem Aushang beauftragten Plakatgesellschaft mit, dass das neue Plakat für die Herbst-Kampagne des Auftraggebers Sloggi nicht auf öffentlichem Grund gezeigt werden dürfe, wie Triumph International am Freitagabend mitteilte. So heisse es im Entscheid:
"Sloggi, Sujet Frauen -- Gem. Fr. Fedeli, Abteilungsjuristin, diskriminierende Werbung, da die Frau als Sexobjekt degradiert wird. Nicht bewilligt!"
"Sloggi, Sujet Männer -- Gem. Fr. Fedeli, Abteilungsjuristin, OK!"
Dieser Entscheid ist nach Auffassung von Sloggi einerseits willkürlich -- weil hier eine sehr unterschiedliche Praxis zur Anwendung komme, denn andere Städte tolertieren das Plakat -- und andererseits völlig überraschend, sei doch eine Beschwerde gegen das vergleichbare Frühjahres-Plakat von der Schweizerischen Lauterkeitskommission kürzlich abgelehnt worden, und zwar mit folgender Begründung: "Die von der Beschwerdegegnerin angepriesenen Strings werden auf dem nackten Körper getragen und stehen mit diesem in einem natürlich Zusammenhang, weshalb die Zulässigkeit der Nacktheit nicht zur Diskussion steht. Aber auch die Art und Weise der Darstellung beinhaltet keine generelle Herabsetzung der Frau."
Da der Entscheid von der Stadt Basel sehr kurzfristig gefällt worden sei, d.h. nur zwei Wochen vor dem bereits gebuchten Aushang (ab 8.9.03), sei noch offen, wie Sloggi darauf reagieren werde. Sloggi behalte sich allerdings vor, gegen den Entscheid Rekurs einzulegen, was in der knapp bemessenen Zeit bis zum Start der Kampagne kaum den gewünschten Erfolg bringen werde. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass es sich in diesem Fall um eine willkürliche Verfügung handle, behalte sich Sloggi vor, entsprechende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
"Sloggi bedauert, dass die neuen Herbst-Plakate in der Stadt Basel auf öffentlichem Grund nicht gezeigt werden dürfen; dies im Gegensatz zu allen anderen Städten in der Schweiz: Sorry, liebe Basler! Aufgrund einer Verfügung der Stadt Basel dürfen wir dieses Plakat auf öffentlichem Grund nicht vollständig zeigen. Wenn Sie es trotzdem sehen wollen, raten wir Ihnen, zum Beispiel nach Zürich zu fahren.", schreibt Triumph International abschliessend.

