Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), vertreten durch das Bundesamt für Kultur (BAK), und die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) nehmen nach einem zweijährigen Unterbruch den Wettbewerb "Plakat des Jahres" in neuer Form wieder auf. Im Januar 2003 werden die Plakate des Jahrgangs 2002 erstmals gemäss dem neuen Wettbewerbsreglement beurteilt. Das BAK wolle die Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes für das Plakatschaffen sensibilisieren, wie es in der entsprechenden Mitteilung heisst. Ausgezeichnet werden Plakate, die sowohl eine hohe gestalterische Qualität als auch eine nachhaltige kommunikative Wirkung zeigen.
Sämtliche Plakate, die im Verlauf eines Jahres in der Schweiz öffentlich angeschlagen worden sind, können zum Wettbewerb eingereicht werden. Diese werden neu in vier Kategorien aufgeteilt: Kommerzielle Plakate: Einzelsujets; Kommerzielle Plakate: Serien; Kulturelle Plakate sowie Gesellschaftspolitische Plakate (Public Services). Entscheidend für die Beurteilung der Plakate sind ihre gestalterische und graphische Qualität, die Neuartigkeit und Originalität der Idee sowie die Fähigkeit, eine Botschaft kommunikativ und nachhaltig zu vermitteln.
Neun Persönlichkeiten, die sich aktiv mit dem Plakatschaffen befassen und die vom EDI gewählt sind, bilden die Jury. Diese ermittelt in jeder der vier Kategorien je ein Siegerplakat. Aus den vier Siegerplakaten bestimmt die Jury das Plakat des Jahres. Die Anmeldeformulare können direkt via http://www.apgsga.ch angefordert werden. Sie sind ausgefüllt, spätestens bis zum 30. November 2002 zurück zu senden. Die Plakate müssen der APG in elektronischer Form übermittelt werden.

