Der Zürcher Regierungsrat befürwortet ein sehr weitgehendes Tabak- und Alkohol-Werbeverbot. Auf öffentlichem Grund und auf Privatgrund, der von öffentlichem Grund her einsehbar ist, soll Werbung für Tabakwaren und Alkohol verboten werden.
Die Regierung bedauert in ihrer Stellungnahme zur eidgenössischen Totalrevision der Tabakverordnung, dass auf ein umfassendes Werbeverbot verzichtet wurde, wie Regierungsratssprecherin Susanne Sorg sagte. Die Regierung wolle aber einschränkende Massnahmen im Kanton Zürich durchsetzen und die Forderungen eines Postulats aus dem Kantonsrat erfüllen. Im Entwurf zum neuen Gesundheitsgesetz sei eine entsprechende Bestimmung aufgenommen worden. Die Kantone hätten nämlich trotz Bundesrecht einen Spielraum. Der Kanton Genf habe diesbezüglich eine Vorreiterrolle eingenommen: Das Bundesgericht bezeichnete im Frühling 2002 ein für Genf erlassenes Werbeverbot für zulässig.
Der Regierungsrat würde das Tabak- und Alkohol-Werbeverbot gern mit anderen Kantonen abstimmen. Im Zusammenhang mit der Vorlage für ein Gesundheitsgesetz will die Zürcher Regierung noch weitergehende Einschränkungen näher prüfen, wie Sorg erklärte. Der Regierungsrat hätte sich gewünscht, dass der Bund nicht nur Transparenz für Tabak-Konsumierende schafft, sondern auch weitere Schutzmassnahmen in die Tabakverordnung aufnimmt.

