Der Bundesrat plant die Revision des Datenschutzgesetzes so, wie er sie in die Vernehmlassung gegeben hat. Er hat am Montag das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement ermächtigt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Nach der Vorstellung des Bundesrats sollen zukünftig Firmen oder Personen, die Daten bearbeiten oder an Dritte weitergeben, einer Informationspflicht unterliegen. Geht es um sensible Daten, muss aktiv informiert werden. Zudem muss die Information dann einen bestimmten Mindestumfang haben.
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