13.02.2003

AOC

Gesuch für den "Cardon épineux genevois"

Erstes Gesuch für ein Gemüse.

Der "Cardon épineux genevois" soll zur geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC) für das Gemüse Kardy werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat das Registrierungsgesuch der Association Cynara im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. Vorbehalten sein soll die Bezeichnung "Cardon épineux genevois" dem in Genf produzierten Kardy, einem kräftig wachsenden Blattstielgemüse. Gezüchtet wurde der Kardy von Protestanten, die sich nach dem Widerruf des Edikts von Nantes (1685) in Plainpalais niederliessen.

Der Kardy wird in den Genfer Haushalten traditionsgemäss im Dezember zur Escalade und an den Festtagen aufgetischt. Er ist laut Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom Donnerstag das erste Gemüse, für das ein AOC-Gesuch eingereicht wurde.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen (AOC) und der geografischen Angaben (GGA) lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen landwirtschaftlicher Produkte schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch die geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von Produzenten dieses Gebiets benutzt werden, wobei ein detailliertes Pflichtenheft gilt.


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