16.11.2025

Lauterkeitskommission

«Lebenslange» Preise sind unlauter

Eine Beschwerde gegen Wingo wurde angenommen. Der Telekomanbieter soll die Terminologie nicht mehr anwenden. Die Swisscom-Tochter hat eine Alternative gefunden.

Wingo, die Discountmarke von Swisscom, warb bis August 2023 für ein Handyabonnement, mit einem «lebenslangen» Preis von 24,95 Franken. Im Juli dieses Jahres erhöhte der Anbieter den Preis um einen Franken, was zu einer Beschwerde bei der Lauterkeitskommission führte.

Nun ist die Kammer auf die Beschwerde eingegangen und empfiehlt, die angezeigte Kommunikation nicht mehr anzuwenden, wie sie diese Woche bekannt gab. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Preis erhöht wurde, habe die Firma das Werbeversprechen gebrochen und unlauter gehandelt, heisst es im Entscheid.

Wingo sieht es anders. «Nach unserer Einschätzung verstossen die damaligen Werbesujets mit dem lebenslangen Preisversprechen nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder die Grundsätze der Lauterkeitskommission», schreibt der Mediendienst auf Anfrage. Die Kunden, die ihre Abos mit dem lebenslangen Preis abgeschlossen hatten, konnten auf die angebotene zusätzliche Leistung verzichten und den bisherigen Preis behalten. Nichtsdestotrotz werde der Claim seit über zwei Jahren nicht mehr verwendet, betont Wingo.

Wer die Website besucht, sieht, dass der Begriff «lebenslang» immer noch präsent ist. Der Telekomanbieter wirbt nämlich mit «lebenslangen Rabatten». Darin sieht Wingo kein Problem: «Kundinnen und Kunden erhalten dauerhaft einen festen Abzug auf den jeweils gültigen Standardpreis. Wenn sich der Standardpreis einmal ändert, bleibt der Rabatt trotzdem bestehen.»


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