03.12.2025

Radiostreit

Am Schluss behält Somedia ihre Konzession doch

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Revisionsgesuch von Roger Schawinskis Radio Alpin Grischa im Konzessionsverfahren für das Versorgungsgebiet Graubünden–Glarus abgewiesen. Somit ist der Rechtstreit zur Konzession abgeschlossen.
Radiostreit: Am Schluss behält Somedia ihre Konzession doch
Radio Südostschweiz nennt sich inzwischen wieder Radio Grischa. (Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller)

Der Entscheid dürfte für Roger Schawinski bitter sein. Der Radiopionier hatte doch bei der Konzessionsvergabe Anfang 2024 den Zuschalg des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) noch erhalten. Er knackte damit das von ihm kritisierte «faktische Medienmonopol» der Südostschweiz-Gruppe in der Region.

Darauf sammelte ein Bündner Komitee 13’000 Unterschriften gegen die Vergabe an Schawinski. Die Südostschweiz Radio AG reichte ihrerseits eine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen ein. Die Instanz hiess diese im Januar gut und erteilte die Konzession der Südostschweiz Radio AG. Gegen dieses Urteil bestand kein ordentliches Rechtsmittel.

Laut Entscheid erfüllte Radio Alpin Grischa die Konzessionsvoraussetzungen nicht. Eine der Voraussetzungen sei, dass die Arbeitsbedingungen der Branche eingehalten würden, hiess es. Unter anderem müsse das Programm grösstenteils von qualifiziertem und ausgebildeten Personal gestaltet werden. Und das Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden sei nicht erfüllt gewesen.

Die Radio Alpin Grischa AG stellte beim Bundesverwaltungsgericht in der Folge ein Revisionsgesuch. Sie beantragte, es sei das Urteil vom Januar aufzuheben und neu zu entscheiden.

Kein Revisionsgrund gegeben

Die Radio Alpin Grischa AG machte geltend, das BVGer habe in seinem Urteil vom 23. Januar 2025 aus Versehen erhebliche Tatsachen in den Akten nicht berücksichtigt. Das Gericht habe übersehen, dass die Radio Alpin Grischa AG im Konzessionsverfahren die erforderliche Anzahl von Programmschaffenden vorgesehen habe.

Das Gericht kommt nun zum Schluss, dass kein Revisionsgrund vorliegt und deshalb nicht erneut über die Vergabe der Konzession entschieden werden muss.

Das Konzessionsgesuch enthält keine klaren und unmissverständlichen Angaben zur Zahl der Stellen im Programmbereich. Mit einem Revisionsgesuch kann zudem die rechtliche Begründung eines Urteils nicht in Frage gestellt werden. Dieser Entscheid ist endgültig und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden.

Internetradio wird abgestellt

Somit geht also ein zweijähriger Rechtsstreit zu Ende. Für Radio Grischa (ehemals Südostschweiz) bedeutet der Entscheid endgültige Rechtssicherheit, schreibt Somedia. Der Sender könne sich nun «wieder voll und ganz auf das konzentrieren, was zählt: starkes, regional verankertes Radio für die Menschen in Graubünden und Glarus», wird Somedia-Verwaltungsratpräsident Silvio Lebrument zitiert.

In einer Stellungnahme zeigen sich Roger Schawinski und sein Partner Stefan Bühler enttäuscht. «Es entbehrt nicht einer gewissen Tragik, dass ein Rechenfehler in der erteilten Konzession nun zur Folge hat, dass die Gesuchssteller auf ihr Radioprojekt verzichten müssen.» Das Internetradio wird wieder abgestellt, bestätigt Stefan Bühler gegenüber der Keystone-SDA.

800'000 Franken in Chur ausgegeben

Schawinski und Bühler hatten in Chur bereits ein Studio bauen lassen. Die nach Angaben vom Mittwoch investierten 800'000 Franken für die baulichen Massnahmen müssten sie nun abschreiben, sagte Bühler gegenüber Keystone-SDA.

Schawinski und Somedia hatten sich nicht nur um die Konzession, sondern parallel auch um die Namensrechte gestritten. Der Markenstreit hatte damit geendet, dass beide Unternehmen den Namen Radio Grischa verwenden durften, weil sich die Marke nicht mehr beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) registrieren liess.

Beide Sender trugen zuletzt Radio Grischa in ihrem Namen. Auch dieser Streit hat sich mit der juristischen Niederlage und dem darauffolgenden Rückzug von Schawinski erledigt. (sda/spo)


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KOMMENTARE

Stephan Nüesch
04.12.2025 11:21 Uhr
Der Kommentar von Persönlich ist zu oberflächlich. Es geht daraus nicht hervor, wo der Fehler gemacht wurde. Vom Bundesverwaltungsgericht, das die scheinbar aufgeführten Stellen falsch beurteilte, oder der Anwalt von der Klägerin, welcher die Stellen zu wenig genau definierte. Kann das Urteil irgendwo eingesehen werden? Stephan