19.02.2025

Urherberrecht

Bundesrat unterstützt Schutz der Medien vor KI

FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ) hatte eine entsprechende Motion eingereicht. Die Regierung beantragt ein Ja dazu.

Der Bundesrat stellt sich hinter die Forderung, journalistische Inhalte und andere urheberrechtliche geschützte Werke zu schützen, wenn diese von Anbietern künstlicher Intelligenz genutzt werden. FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ) hatte eine entsprechende Motion eingereicht.

Medieninhalte würden ohne Genehmigung von internationalen Diensten künstlicher Intelligenz (KI) für die Entwicklung von Sprachmustern verwendet werden, schrieb Gössi zur Motion. Die KI umgehe selbst die von den Schweizer Medien eingerichteten Bezahlschranken.

KI-Systeme wie Perplexity griffen automatisch auf relevante Inhalte zu, formulierten Beschriftungen um und gäben sie Nutzern in Form von Informationen wieder. Medien würden daher von internationalen KI-Diensten verdrängt und ersetzt. Für die Schweiz, die auf freie Medien angewiesen sei, sei diese Entwicklung fatal.

Die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber soll erforderlich sein, wenn journalistische Inhalte und andere Originalwerke ausgewählt, bearbeitet und in irgendeiner Weise für KI angeboten werden.

Entschädigung für Urheber

Eine Entschädigung wird in der Schweiz über die Frage des Leistungsschutzrechts definiert, einer mit dem Urheberrecht vergleichbaren Norm, die es Verlegern ermöglichen würde, von Plattformen wie Google oder Facebook Geld für die Nutzung ihrer Inhalte zu verlangen.

Der Bundesrat ist von der Notwendigkeit einer solchen Norm überzeugt. Er wird bis zum Sommer eine entsprechende Botschaft vorlegen. Justizminister Beat Jans hatte sich noch bei einem Treffen mit deutschsprachigen Verlegern im Januar zurückhaltend über die Möglichkeit gezeigt, im selben Rahmen Entschädigungen von KI-Plattformen zu fordern. (sda/spo)


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