Herr Martin, was bedeutet die Anwendung von KI-generierter Musik bei Radio 1 und anderen Privatstationen für die Suisa?
Die Auswirkungen betreffen vor allem die Musikschaffenden, deren Urheberrechte die Suisa vertritt. Für diese wird es zu erheblichen Einnahmeneinbussen kommen, wenn vermehrt rein KI-generierte Musikstücke im Radioprogramm eingesetzt werden. Zudem fällt auch eine zentrale Werbe- und Entdeckungsfunktion weg, da viele Menschen erst über das Radio auf eine Künstlerin oder einen Künstler aufmerksam werden. Fällt diese Plattform weg oder wird sie deutlich geschwächt, kann dies auch negative Auswirkungen auf Streaming-Abrufe, Tonträger-Verkäufe sowie Konzert-Einnahmen haben. Studien gehen davon aus, dass sich die Einnahmen aus Urheberrechten ohne regulatorische Massnahmen bereits im Jahr 2028 um bis zu knapp einen Drittel reduzieren könnten.
Was schliessen Sie daraus?
Für die Suisa als Genossenschaft der Urheber:innen und Verleger:innen zeigt die Nutzung von KI-generierter Musik in Radios auch, dass es dringend eine Regulierung von KI-Plattformen braucht. KI-generierte Musik ist nur deshalb möglich, weil Plattformen wie Suno oder Udio jahrelang ihre Modelle mit urheberrechtlich geschützten Musikwerken trainiert haben – ohne jemals die Urheber:innen oder Musikverlage dafür zu entschädigen. Dass nun die Erzeugnisse dieser KI-Plattformen die Musikschaffenden aus den Radioprogrammen drängen, bestraft die Künstler/innen doppelt.
«Die Suisa legt die Tarife nicht selber fest»
Können Sie die Argumentation von Roger Schawinski nachvollziehen, wonach die Privatsender praktisch zu diesem Schritt gezwungen würden, da nachts praktisch niemand Radio höre, die Suisa-Vergütungen aber trotzdem hoch seien?
Nein, die Aussage ist falsch adressiert. Die Suisa legt die Tarife nicht selber fest, sondern einigt sich über deren Ausgestaltung mit den Verbänden, welche die Nutzer:innen vertreten. Anschliessend werden die Tarife von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) genehmigt. Der Gemeinsame Tarif S (GT S), der für die privaten Radio- und TV-Sender gilt, wurde letztes Jahr gemeinsam mit den Nutzerverbänden verhandelt und ausgearbeitet, unter anderem auch mit dem Verband Schweizer Privatradios (VSP). Alle Parteien hatten sich auf den seit Januar 2026 gültigen Tarif – in diesem Rahmen auch auf die Höhe der Gebühr – geeinigt.
Ohne Anpassung des Tarifs …
Zur Höhe des Tarifs ist zu sagen, dass er sich gesamthaft nach den Einnahmen eines Radios und nach dem Anteil geschützter Musik in seinen Programmen richtet. Dabei spielt es keine Rolle, zu welcher Uhrzeit die Einnahmen erzielt werden. Entsprechend ergibt es auch keinen Sinn, nachts einen tieferen Tarif anzuwenden. Würde man dies machen, dann müsste man den Tarif tagsüber erhöhen, da er sich wie gesagt nach den gesamten Einnahmen eines Radiosenders richtet. Und grundsätzlich ist die Ausstrahlung von Musik für ein Publikum, selbst während der Nacht, eine urheberrechtlich relevante Nutzung, für welche den Musikschaffenden eine Vergütung zusteht.
Gibt es Bestrebungen, auf die Radios wegen dieser Ausgangslage zuzukommen?
Wie erwähnt, wurde der aktuelle, bis Ende 2028 gültige Tarif letztes Jahr verhandelt und – unter anderem – vom Verband der Privatradios gemeinsam mit der Suisa ausgearbeitet.
Wird sich das Urheberrecht, aber auch das Geschäftsmodell der Suisa aufgrund von KI massgeblich verändern?
Ob und inwiefern das berufsmässige Musikschaffen durch KI-Musik bedroht ist – das Geschäftsmodell der Suisa ist die Sicherstellung der Vergütung von Urheberrechtsinhaberinnen und -inhabern –, hängt von verschiedensten Faktoren ab. Einer der wichtigsten Faktoren ist das Gesetz. Eine dahingehende Revision des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes ist aber in Aussicht; derzeit ist die Motion «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» der FDP-Ständerätin Petra Gössi hängig. Daneben ist aber auch das Nutzerverhalten von grosser Bedeutung. Herr Schawinski geht hierin unserer Ansicht nach mit schlechtem Beispiel voran.
«Die Suisa sucht das Gespräch mit den KI-Anbietern im Musikbereich»
Sind Sie bereits im Austausch mit Suno, dem grössten Anbieter von KI-generierter Musik, dessen Angebot viele Sender nutzen – oder gibt es Bestrebungen, diesen einzuklagen?
Die Suisa sucht – auch in Zusammenarbeit mit Partnergesellschaften – das Gespräch mit den KI-Anbietern im Musikbereich mit dem Ziel, Lizenzverträge auszuhandeln. Aufgrund der diesbezüglich herrschenden Rechtsunsicherheit ist aber vor allem eine gesetzgeberische Klärung nötig.
Welche Vorschläge machen Sie Radios im Umgang mit KI-generierter Musik?
Radiostationen und andere Nutzer:innen müssen sich bewusst sein, dass auch rein KI-generierte Musikstücke Teile von urheberrechtlich geschützten Werken beziehungsweise Plagiate von solchen Werken enthalten können. Dies hängt damit zusammen, dass KI-Modelle mit bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werken trainiert worden sind. Firmen wie Udio oder Suno weisen in ihren AGB auf das Risiko hin, dass Urheberrechte verletzt werden können. Damit gehen Radiosender ein beträchtliches rechtliches Risiko ein. Letztlich sind Radios und andere Nutzer:innen rechtlich auf der sicheren Seite, wenn sie das über die Suisa lizenzierte Weltrepertoire nutzen. Und sollte es zu einer Klage kommen, ist eine Suisa-Lizenz auch günstiger.
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15.07.2026 08:39 Uhr

