Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) will, dass in der SRG-Konzession Vorgaben zur Zusammenarbeit mit der unabhängigen audiovisuellen Industrie gemacht werden. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die parlamentarische Initiative «Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt» umgesetzt wird.
Der Text erlaubt dem Bundesrat, Mindestanteile in der SRG-Konzession für die Auftragsvergabe festzulegen. So entstünde im Radio- und Fernsehgesetz für die audiovisuelle Industrie eine ähnliche Regelung wie für die Schweizer Literatur und das Schweizer Film- und Musikschaffen.
Die unabhängige audiovisuelle Industrie sei in der Schweiz wichtig für Filmtechnik und Auftragsproduktionen, schreibt der Bundesrat am Mittwoch. Er begrüsst deshalb die gesetzliche Änderung. In seiner Stellungnahme empfiehlt er dem Parlament, auf den Gesetzesentwurf der Kommission einzutreten. Die vorgeschlagene Regelung gebe der Branche mehr Sicherheit, da sie auf die Zusammenarbeit mit der SRG angewiesen ist. Bisher ist dies nur in der SRG-Konzession geregelt.
Zur unabhängigen audiovisuellen Industrie gehören Produktionsfirmen, filmtechnische Dienstleister sowie Regisseure und Regisseurinnen. Die parlamentarische Initiative unterstütze das Ziel des Bundesrates, den Privaten, in diesem Fall der audiovisuellen Industrie, mehr Raum zu geben, heisst es weiter. Bereits 2022 hat der Bundesrat beschlossen, dass sich die SRG stärker auf Information, Bildung und Kultur konzentrieren soll. Bei Unterhaltung und Sport soll die SRG auf jene Bereiche fokussieren, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden. Die KVF-N wird sich als nächstes mit der Stellungnahme des Bundesrates befassen. (pd/spo)

