26.03.2025

Radio Grischa

Etappensieg für Schawinski im Markenstreit

Das Institut für Geistiges Eigentum wird die Marke Radio Grischa, die Somedia gehörte, löschen. Der Medienunternehmer und sein Partner Stefan Bühler können somit den Namen für ihr Projekt verwenden. Somedia prüft aber einen Weiterzug vor das Bundesverwaltungsgericht.
Radio Grischa: Etappensieg für Schawinski im Markenstreit
Stefan Bühler und Roger Schawinski geben den Kampf um ihr Radioprojekt nicht auf. (Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller)

Neue Etappe im Bündner Radiostreit. Roger Schawinski und sein Partner Stefan Bühler haben die Löschung der von Somedia eingetragenen Marke «Radio Grischa» erreicht.

Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat den Löschungsantrag gutgeheissen, heisst es in der Verfügung, die persoenlich.com vorliegt. Somedia muss die Verfahrenskosten übernehmen.

Die Marke Radio Grischa gehörte dem Bündner Medienhaus Somedia. Dieses hatte aber vor zehn Jahren den Sender in Radio Südostschweiz umbenannt. Bis letzten Dezember hatte Somedia den Namen nicht mehr genutzt. Laut IGE sei es Somedia nicht gelungen, «den Gebrauch der Marke in Verbindung mit den verbleibenden Dienstleistungen (…) oder wichtige Gründe für den Nichtgebrauch glaubhaft zu machen.»

Noch nicht rechtskräftig

Im Kampf um die Konzession in der Region Graubünden, Glarus, Sarganserland kündigten Roger Schawinski und Stefan Bühler an, ihr Unternehmen Alpin Grischa AG soll den Namen wiederbeleben. Mit dem Entscheid des IGE stehe «der Weg für die Verwendung der Marke Radio Grischa frei», schreiben die beiden Medienunternehmer in einer Mitteilung am Mittwoch.

Der Markenstreit könnte aber noch weitergehen. Der Entscheid des IGE ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden. «Wir prüfen derzeit, ob wir den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen wollen», schreibt Silvio Lebrument, Verwaltungsratspräsident von Somedia, auf Anfrage. Unabhängig davon werde Somedia den Sender weiterhin unter dem Namen «Radio Grischa» betreiben.

Name aber keine Konzession

Trotz dieses Etappensieges bleibt die Zukunft des Projekts der Alpin Grischa ungewiss. Die Initianten des neuen Radios hatten zwar die Konzession erhalten. Diese wurde vom Bundesverwaltungsgericht wieder entzogen und dem Mitbewerber Somedia zugesprochen.

Schawinski und Bühler kündigten in der Folge an, einen Revisionsantrag einzureichen. Laut Mitteilung habe inzwischen ein neuer Instruktionsrichter das Verfahren eröffnet und eine Vernehmlassung eingeleitet.

«Die Tatsache, dass das Bundesverwaltungsgericht auf unseren Revisionsantrag eingetreten ist und jetzt das Institut für Geistiges Eigentum den Markenschutz für Radio Grischa aufgehoben hat, zeigt, dass die Verfahren um die Konzessionserteilung wieder offen sind», lässt sich Roger Schawinski in der Mitteilung zitieren.


Newsletter wird abonniert...

Newsletter abonnieren

Wollen Sie Artikel wie diesen in Ihrer Mailbox? Erhalten Sie frühmorgens die relevantesten Branchennews in kompakter Form.

Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Die Branchennews täglich erhalten!

Jetzt Newsletter abonnieren.