Die kontroverse "Reporter"-Sendung über Gerhard Blocher war weder unsachgemäss noch manipulativ. Auch hat der Beitrag den Ausgang der Bundesratswahl im vergangenen Dezember nicht unzulässig beeinflusst. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat am Freitag die Beschwerde einer Privatperson mit 7 zu 1 Stimme abgelehnt.
Der Film "Vom Reinfallen am Rheinfall -- Betrachtungen des blocherschen Weltbildes" wurde vom Schweizer Fernsehen SF am 5. Dezember 2007 ausgestrahlt. Der Beschwerdeführer machte unter anderem geltend, es handle sich um einen "Kampf-Film", mit dem der damalige Bundesrat Blocher gezielt schlecht gemacht worden sei.
Diese Auffassung teilte die Mehrheit der UBI nicht. Nachweislich habe kein anderes Mitglied der Landesregierung mehr positive Schlagzeilen von SF erhalten als Blocher. Der Film habe zwar einiges aufgewühlt und sei bestimmt nicht ohne Wirkung geblieben, sagte UBI-Präsident Roger Blum. Es sei aber nicht verboten, dass Medienbeiträge Auswirkungen hätten.
Einig war sich das Gremium auch darin, dass Gerhard Blocher keine besondere Schonung durch die Medien in Anspruch nehmen könne. Als Bruder eines Bundesrats und ehemaliger Gemeindepräsident und Pfarrer von Hallau SH sei er eine öffentliche Person und den Umgang mit Medien gewohnt. Für seine Wirkung in einem TV-Beitrag sei er daher selber verantwortlich.
Auch als manipulativ beurteilte die UBI den "Reporter"-Film nicht. Für nicht ganz unproblematisch hielt die UBI allein die Gleichsetzung der Weltbilder der Brüder, das im Titel suggerierte "blochersche" Weltbild. Allerdings habe sich Christoph Blocher nie von den Aussagen seines Bruders distanziert und ihnen nachträglich sogar zeitgeschichtliche Bedeutung beigemessen, weshalb auch dieser Punkt nicht zu beanstanden sei. (sda)

