20.12.2024

Medienabgabe

Gebühren für Firmen sind verfassungswidrig

Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen soll sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten. Dass die Steuerlast für Kleinfirmen relativ gesehen grösser ist als für Grossunternehmen, ist gemäss Bundesgericht verfassungswidrig.
Medienabgabe: Gebühren für Firmen sind verfassungswidrig
Die degressive Tarifstruktur der Radio- und TV-Abgabe für Unternehmen verstösst gegen den Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung, urteilt das Bundesgericht. (Bild: Keystone/Alessandro della Valle)

In dem am Freitag veröffentlichten Urteil bestätigten die Richter in Lausanne einen früheren Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte vor rund einem Jahr auf Beschwerde eines Unternehmens entschieden, dass die degressive Tarifstruktur nicht der Verfassung entspricht. Es empfahl dem Bundesrat, die Unternehmensabgabe progressiv oder linear auszugestalten (persoenlich.com berichtete).

Auch das Bundesgericht weist die Beschwerde des Unternehmens sowie der Eidgenössischen Steuerverwaltung ab. Es hält zunächst fest, dass es sich bei der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen gleich wie bei derjenigen für Privathaushalte um eine Zwecksteuer handelt.

Die nach Umsatz abgestufte Abgabestruktur für Unternehmen verstosse in ihrer degressiven Ausgestaltung gegen den Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung gemäss Artikel 127 der Bundesverfassung. Zudem stünden die verschiedenen Tarifstufen bei einer Gesamtbetrachtung des Systems in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander.

Tarife bleiben vorerst

Weiter kam das Bundesgericht wie zuvor schon Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass aus Gründen der Rechtssicherheit die aktuellen Tarife bis zur nächsten Verordnungsänderung anwendbar bleiben. Zunächst weist das Bundesgericht darauf hin, dass es nicht die Kompetenz habe, die Tarife bis zum Handeln des Bundesrates selber festzusetzen.

Zudem würde ein Wegfall der Unternehmensabgabe die Möglichkeiten einschränken, auf zufriedenstellende Weise die wichtigen Aufgaben zu erfüllen, die mit der Produktion und der Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen verbunden seien. Ausserdem seien die absoluten Abweichungen in der Tarifstruktur vor allem in den unteren Bereichen der Skala relativ gering.

Abhängig von Umsatz

In der Schweiz zahlen nicht nur Privathaushalte, sondern auch Unternehmen mit mehr als einer halben Million Franken Umsatz pro Jahr eine Gebühr für Radio und TV. Für Unternehmen hatte der Bundesrat die Tarife in der Radio- und Fernsehverordnung per Anfang 2021 in 18 umsatzabhängigen Stufen neu festgelegt.

Die Tarife reichen von 160 Franken (Umsatz von 500'000 bis 749'000 Franken) bis knapp 50'000 Franken (Umsatz ab 1 Milliarde Franken). (sda/cbe)


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KOMMENTARE

Victor Brunner
20.12.2024 15:51 Uhr
Verfassungswidrig, aber kein dringlicher Handlungsbedarf. Die Sicherung der Einnahmen für SRG SRF und den Privaten geht vor Recht für Unternehmen. Ein Entscheid der trotz "Begründung" des Gerichtes nicht verständlich ist. SERAFE hat weitere Ungerechtigkeiten, ein Einpersonen-Haushalt muss gleich viel bezahlen wie ein Vierpersonen-Haushalt!
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