Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hat am Montag den Redaktionsleiter des "Grenchner Tagblattes" vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen. Das Gericht stufte das Interesse der Öffentlichkeit höher ein als die Geheimhaltung.
Streitpunkt war ein Artikel des Redaktionsleiters Urs Mathys über eine Verhandlung der Kommission des Gemeinderates. Darin hatte er festgehalten, es habe wegen des Abgangs der stellvertretenden Schuldirektorin eine Amtsgeheimnisverletzung gegeben und es sei deshalb Anzeige gegen Unbekannt eingereicht worden. Nach einer Strafanzeige der Stadt Grenchen gegen Unbekannt war der Journalist von der Staatsanwaltschaft wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen mit 1000 Franken gebüsst worden. Zudem wurden ihm Verfahrenskosten von 160 Franken auferlegt.
Das Amtsgericht kam indessen zum Schluss, das Amtsgeheimnis sei nicht oder höchstens in einem sehr geringen Mass verletzt worden. Bei der Verhandlung in der Gemeinderatskommission sei es eher um Geheimniskrämerei gegangen. Wo es aber kein Geheimnis gebe, könne dieses auch nicht verletzt werden. Der Redaktionsleiter konnte deshalb den Gerichtssaal mit einem Freispruch verlassen. Zudem wurde ihm eine Parteientschädigung zugesprochen. Die Verfahrenskosten wurden der Staatskasse auferlegt. (sda)

