Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat die ursprünglich vom Uvek erteilte Konzession für das Versorgungsgebiet «Südostschweiz – Glarus» der Südostschweiz Radio AG zugesprochen. Grund dafür ist ein nicht erfülltes Mindestverhältnis zwischen ausgebildeten und auszubildenden Programmschaffenden bei Radio Alpin Grischa (persoenlich.com berichtete).
«Es ist grotesk, nicht nachvollziehbar. Ich komme mir vor wie in einem Roman von Kafka», kommentiert Roger Schawinski den Entscheid im persoenlich.com-Interview. Er spricht von einem «Schock» und hinterfragt die Beweggründe: «Was hat diese drei Richter bewogen, ein solches Urteil zu fällen? Was waren die Gründe? Welche Rolle spielt es, dass ich Mitinitiant des Projekts war?» Die Radio Alpin Grischa AG bezeichnet den Entscheid in einer Mitteilung als «Skandalurteil».
«Erfolgreiche 37-jährige Geschichte»
Ganz anders die Stimmung bei der Südostschweiz Radio AG: «Die Erleichterung ist in Steinen oder Felsbrocken gar nicht zu fassen», sagt Silvio Lebrument, Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer Medien der Somedia AG, im Interview. Er verweist auf die «erfolgreiche 37-jährige Geschichte» des Senders und die breite Unterstützung aus der Region, dokumentiert durch eine Petition mit 13'000 Unterschriften.
persoenlich.com-Verleger Matthias Ackeret kritisiert in seinem Kommentar die Tragweite des Formfehlers: «Noch nie hat ein Praktikant so viel bewirkt wie jetzt.» Er sieht darin auch eine Niederlage für das Bakom, dessen Punktesystem bei der Konzessionsvergabe sich als «Makulatur» erweise. Redaktor Nick Lüthi bezeichnet den Gerichtsentscheid als «Verhältnisblödsinn» und «pingelig und praxisfern».
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist abschliessend. Radio Alpin Grischa hat damit keine Möglichkeit mehr, das Urteil anzufechten. Die Konzession geht nun bis 2034 an die Südostschweiz Radio AG. (cbe)