Renner begründet ihre Beschwerde damit, dass die SRG gegen ihre Konzession und die Bundesverfassung verstosse. Diese verpflichten den öffentlichen Rundfunk, zur Bildung beizutragen. Die Einstellung der Sendung zeige, dass die SRG ihren Bildungsauftrag nicht ernst nehme, zitieren die CH-Media-Zeitungen die grüne Politikerin. Wissenschaft gehöre zu den Kernbereichen des Service public, so Renner weiter.
SRF ist autonom in der Programmgestaltung
Das Bundesamt für Kommunikation prüft nun den Sachverhalt und wird entscheiden, ob ein aufsichtsrechtliches Verfahren eröffnet wird. Die SRG erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine Hürde für die Beschwerde dürfte die in der Bundesverfassung garantierte Autonomie in der Programmgestaltung sein.
Im Februar 2025 hatte die Geschäftsleitung von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) beschlossen, das Wissenschaftsmagazin aus dem Programm zu streichen. Die wöchentliche Radiosendung soll 2026 eingestellt werden. SRF begründet seinen Entscheid mit Spargründen und veränderten Nutzungsgewohnheiten – 2025 müssen 20 Millionen Franken eingespart werden. Das absehbare Aus der Sendung führte zu Protesten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft. (nil)


