15.08.2025

Üble Nachrede

Keine Strafuntersuchung zu Leserkommentar

Die Strafanzeige eines Basler Anwalts gegen den Verfasser eines Kommentars zu einem Online-Zeitungsartikel bleibt ohne Folgen.

Der Anwalt vertrat 2023 eine frühere Kassiererin der Fondation Beyeler in Riehen BS, die erstinstanzlich wegen mehrfacher Veruntreuung verurteilt wurde. Ein Leser kritisierte in der Kommentarspalte eines online erschienenen Zeitungsartikels Aussagen, die der Anwalt bei seiner Verteidigung gemacht hatte und warf diesem vor, sich der Gehilfenschaft der Angeklagten schuldig gemacht zu haben.

Nach einem Strafantrag des Anwalts wegen übler Nachrede gegen den Verfasser eruierte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt den Wohnort des Schreibers. Weil dieser in Zürich ist, ging der Fall auf die Zürcher Staatsanwaltschaft über, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete jedoch keine Untersuchung. 

Keinen Schaden aufgezeigt

Auf eine Beschwerde des Anwalts gegen diesen Entscheid ist das Bundesgericht nicht eingetreten. Das heisst, es hat seine Beschwerde nicht inhaltlich behandelt. Grund dafür ist, dass der Anwalt nicht berechtigt ist, Beschwerde zu führen.

Dies wäre er gewesen, wenn er dem Gericht mit einer klaren Begründung aufgezeigt hätte, dass ihm ein Schaden oder ein Anspruch auf eine Genugtuung wegen des Delikts entstanden ist. Dies hat er laut Bundesgericht jedoch nicht getan. (sda/spo)


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