23.10.2022

Stadtpolizei Zürich

Merkblatt regelt Umgang mit Medien

Nach Kritik von Berufsverbänden und Gewerkschaften herrscht nun Klarheit, wie die Polizei mit Medienschaffenden umgeht. Mit diesem neuen Merkblatt nimmt die Stadtpolizei laut dem Zürcher Presseverein eine Pionierrolle ein.
Stadtpolizei Zürich: Merkblatt regelt Umgang mit Medien
Hat nun klare Regeln, wie sie mit Medienschaffenden umgehen will: die Stadtpolizei Zürich. (Bild: Keystone/Walter Bieri)

Die Stadtpolizei Zürich regelt neu den «Umgang mit Medienschaffenden bei polizeilichen Aktionen, Demonstrationen und Kundgebungen». Genauso betitelt ist ein neues Merkblatt. Auslöser dafür waren Vorfälle an den 1.-Mai-Demos 2021 in Zürich. Journalistinnen und Journalisten wurden an der Arbeit gehindert und teils gar angezeigt. Daraufhin wandten sich die Berufsverbände Impressum und der Zürcher Presseverein (ZPV) an die Zürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (persoenlich.com berichtete).

Nach einem Austausch zwischen Stadtpolizei Zürich, den genannten Berufsbänden sowie Gewerkschaftsvertretern von SSM und Syndicom liegt nun dieses Merkblatt vor, wie der ZPV am Samstag auf seiner Website schrieb. Im Merkblatt steht eingangs: «Die Stadtpolizei respektiert die Medienfreiheit und lässt Medienschaffende ungehindert arbeiten, wenn der Polizeieinsatz nicht behindert wird.»

Besonders erfreut zeigt sich der ZPV, dass die Stadtpolizei den Presseausweis für die Identifikation von Medienschaffenden anerkennt. Im Wortlaut heisst im Merkblatt: «Es gibt in der Schweiz zwei Arten von branchenintern anerkannten Presseausweisen: einerseits der Presseausweis derjenigen Medien- und Verlagshäuser, die dem Verband Schweizer Medien (VSM) angeschlossen sind, und andererseits der Presseausweis derjenigen Medienschaffenden, die in einem der drei Journalist*innenverbände (Impressum, Schweizer Syndikat Medienschaffender und Syndicom) organisiert sind und bestimmte Kriterien für eine Aufnahme in das nationale Berufsregister BR erfüllen.» Die Stadtpolizei behandle Personen als Medienschaffende, wenn sie über einen Presseausweis dieser Organisationen verfügen würden, heisst es.

«Mit diesem Merkblatt nimmt die Stadtpolizei Zürich eine Pionierrolle ein, denn es ist das erste seiner Art in der Schweiz», bilanziert der ZPV und hofft, dass dieses Beispiel auch in anderen Städten Schule mache. (cbe)


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