Die Republik hatte am 8. und 9. Dezember zwei ausführliche Artikel über Palantirs Aktivitäten in der Schweiz veröffentlicht. Grundlage waren über das Öffentlichkeitsgesetz beschaffte Dokumente. Für ihre Recherche hatten die Journalistinnen und Journalisten auch Palantir-Angestellte in Zürich befragt. Die verwendeten Zitate legten sie den Befragten zur Autorisierung vor. Vor der Publikation sei zudem ein Faktencheck durchgeführt worden.
Gemäss der Recherche von Republik und WAV Recherchekollektiv bemühte sich Palantir acht Jahre lang erfolglos um Aufträge bei Schweizer Bundesbehörden. Der Armeestab verzichtete auf Palantir-Produkte wegen Bedenken hinsichtlich Datenweitergabe an US-Behörden und Reputationsrisiken. Die Recherche griffen unter anderem der britische Guardian und der Standard in Österreich auf.
Ende Dezember forderte Palantir eine Gegendarstellung, die das Magazin ablehnte. Im Januar wiederholte das Unternehmen sein Anliegen, die Republik lehnte erneut ab. Daraufhin reichte Palantir Klage ein. Das schreiben zwei Autorinnen der Recherche in gleichlautenden Beiträgen auf Linkedin.
Die Republik hat eine Verteidigungsschrift eingereicht. Sie will die Befunde mit Dokumenten und öffentlichen Medienberichten belegen. (nil)
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13.02.2026 11:37 Uhr

