Die «Rec.»-Sendung von SRF vom 24. März 2025 über die rechtsextreme Gruppierung «Junge Tat» war Gegenstand einer Beschwerde. Ein Beschwerdeführer kritisierte die Darstellung als verharmlosend. Die UBI hielt jedoch fest, dass die Redaktion die besonderen Sorgfaltspflichten eingehalten habe. In einer Demokratie müssten möglichst viele Ansichten Platz haben, damit sich das mündige Publikum selbst eine Meinung bilden könne. Die Beschwerde wurde mit acht Stimmen zu einer abgewiesen.
Ombudsstelle hatte Sendung als misslungen kritisiert
Mit der Sendung hatte sich zuvor schon die Ombudsstelle befasst. Sie kam im vergangenen Mai zum Schluss, dass zwar keine rundfunkrechtlichen Bestimmungen verletzt wurden, aber die Machart misslungen sei (persoenlich.com berichtete). Auch gingen die Ombudsleute mit der Einschätzung von Kulturschaffenden einig, die in einem Protestschreiben festhielten, dass SRF mit dieser Reportage «seiner Verantwortung in moralischer und politischer Hinsicht nicht gerecht geworden» sei. Die verantwortliche Redaktion gab sich selbstkritisch und gelobte Besserung.
Auch bei anderen Fällen, welche die UBI am vergangenen Donnerstag und Freitag behandelte, bestätigte das Gremium die Programmrechtskonformität. Die Dok-Sendung «Hass und Hetze im Netz» vom 6. März 2025 habe das Thema trotz verweigerter Mitwirkung eines Betroffenen gesellschaftlich differenziert und sachgerecht behandelt, befand die UBI. Die Beschwerde wurde ohne Gegenstimme abgewiesen.
Zwei Entscheide zur Gaza-Berichterstattung
Bei der Berichterstattung von SRF über das UNRWA kam die Kritik am Palästinenserhilfswerk, insbesondere die Verbindungen zur Hamas, gemäss der UBI oft genug zur Sprache. Deshalb hat das Gremium auch diese Beschwerde einstimmig abgewiesen.
Auch ein Onlineartikel über den Gaza-Waffenstillstand vom 19. Januar 2025 wurde als programmrechtskonform beurteilt. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin enthielt der Beitrag kein rechtlich relevantes Framing zugunsten von Israel. Diese Beschwerde wurde einstimmig abgewiesen.
Ein humoristischer Radiobeitrag über «Schmuddelsongs am ESC» vom 27. Februar 2025 verletzte weder das Diskriminierungsverbot noch den Jugendschutz. Die UBI wies die Beschwerde mit acht Stimmen zu einer Stimme ab.
Thematisierung von Ritters Glaube zulässig
RTS hatte am 7. Februar 2025 einen Beitrag veröffentlicht, in dem der Sektenexperte Hugo Stamm Ritters Glaubensausübung einordnete. Die UBI erachtete es als zulässig, den Glauben des Bundesratskandidaten zu thematisieren, zumal dieser in der Öffentlichkeit selbst darüber spricht und er sich im Beitrag zu allen Vorwürfen äussern konnte. Eine Beschwerde gegen diesen RTS-Beitrag wurde mit acht Stimmen zu einer Stimme abgewiesen.
Die Beschwerde eines Bürgers wegen Beschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit in einem SRF-Diskussionsforum wurde teilweise gutgeheissen. Der Beschwerdeführer hatte sich dagegen gewehrt, dass SRF vier seiner Kommentare nicht veröffentlicht hatte. Die UBI gab ihm bei zwei Kommentaren mit fünf zu vier Stimmen recht, wies die Beschwerde aber bezüglich der beiden anderen Kommentare mit sechs zu drei Stimmen ab. (pd/nil)


