21.10.2026

Blick

Ringier-Titel wird zwei Mal gerügt

Der Presserat rügt die einseitige Berichterstattung über einen Nachbarschaftsstreit sowie einen irreführenden Titel zu syrischen Schülern.

Gegen die Berichterstattung zum Nachbarschaftsstreit hatte das in den Beiträgen erwähnte Nachbarpaar einer Garage in Sargans SG Beschwerde eingereicht. Dieses war in den Berichten des Blick der Kritik ausgesetzt worden, einen Garagisten jahrelang mit Beschwerden eingedeckt zu haben.

Der Presserat beanstandet nun, dass die Zeitung in ihrem Artikel und den dazu aufgeschalteten Reel-Videos auf den Social Media-Kanälen den Nachbarschaftsstreit «im Wesentlichen» aus der Sicht des Garagisten dargestellt habe.

Dabei seien zentrale Informationen falsch oder unvollständig wiedergegeben worden. Das Nachbarpaar sei zwar kontaktiert worden, deren Positionen seien jedoch nur minimal und nicht angemessen berücksichtigt worden.

Entsprechend wurde der Blick wegen Verletzung der Wahrheits- und der Anhörungspflicht gerügt, wie es in der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme heisst.

Umgang mit Kommentaren gerügt

Der Presserat rügt in diesem Zusammenhang auch den Umgang des Blick mit den Kommentaren auf den Social Media-Kanälen wie Tiktok oder Instagram. Darunter hätten sich ehrverletzende Äusserungen und teilweise auch Gewaltandrohungen befunden

Die Redaktion trägt gemäss Auffassung des Presserats auch Verantwortung für die Verbreitung solcher Kommentare. Unzulässige Beiträge müssten in Einhaltung der medienethischen Grundregeln entfernt oder zumindest unzugänglich gemacht werden, heisst es.

Inkorrekt weitergegeben

Ausserdem hat der Presserat eine Beschwerde gutgeheissen, die ein Online-Artikel zu syrischen Lehrplänen beanstandete. Der Beschwerdeführer kritisierte, Blick habe eine Passage aus einem CNN-Bericht falsch wiedergegeben. Darin ging es um eine Änderung der Definition des Begriffs «Märtyrer» im syrischen Lehrplan: Statt für das Vaterland zu sterben, solle ein Märtyrer sich «um Gottes Willen» opfern. Blick machte daraus die Aussage, syrische Schüler sollten «für Allah» sterben. Der Presserat hält fest, dass Titel und Textstelle bei blick.ch den Inhalt der verwendeten Quelle inkorrekt und irreführend wiedergeben. Über diesen Entscheid berichtete Blick am Mittwoch in eigener Sache. (sda/spo)


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