Das US-Heimatschutzministerium (DHS) hat am Donnerstag eine neue Regel veröffentlicht, die den Aufenthalt von ausländischen Medienschaffenden in den USA künftig zeitlich begrenzt (persoenlich.com berichtete). Bisher durften Inhaberinnen und Inhaber eines I-Visums für die gesamte Dauer ihres Arbeitsauftrags im Land bleiben, die sogenannte «Duration of Status». Ab dem 15. September 2026 gilt stattdessen eine fixe Frist von 240 Tagen, verlängerbar auf Gesuch hin – allerdings ohne Garantie, dass ein Entscheid rechtzeitig vorliegt.
«Schwerwiegendster Einschnitt seit 50 Jahren»
Für den auf US-Einwanderungsrecht spezialisierten New Yorker Anwalt Lorenz Wolffers handelt es sich trotz des unscheinbaren Wortlauts um weit mehr als eine technische Anpassung. «Faktisch handelt es sich um den schwerwiegendsten Einschnitt in die Rechte von ausländischen Korrespondenten in den USA in den letzten 50 Jahren», so Wolffers gegenüber persoenlich.com. Selbst eine geringfügige und unabsichtliche Verletzung der neuen Regeln könne zu Berufsverboten, Einreisesperren oder gar Ausschaffungshaft führen. Betroffen seien auch Familienangehörige, deren Aufenthaltsstatus an jenen der Korrespondentinnen und Korrespondenten gekoppelt ist – und ihre Aufenthaltserlaubnis unter Umständen verlieren, obwohl die berufstätige Person selbst noch über einen gültigen Status verfügt.
Wolffers ist nach eigenen Angaben bereits seit rund einem Jahr mit Anfragen von Journalistinnen und Verlagshäusern konfrontiert, damals noch zur Vernehmlassung des Regelentwurfs. Seit der Veröffentlichung vergangene Woche stehe er mit mehreren grossen Medienunternehmen in Kontakt, um gemeinsam Strategien für den Umgang mit der neuen Situation zu entwickeln. Sein Rat an Korrespondentinnen und Korrespondenten: Neben den redaktionellen «Deadlines» künftig auch die Visa-Fristen im Auge behalten und frühzeitig entweder Auslandreisen oder Verlängerungsgesuche planen. Ausschliessen könne man aber nicht, dass Korrespondenten trotz aller Sorgfalt von einem Tag auf den anderen ihre Arbeit einstellen müssten. Zudem sei mit erheblichen Mehrkosten für die Medienhäuser zu rechnen, so Wolffers.
Konkret: Das Journalistenvisum selbst koste mit 185 Dollar wenig. Teuer werde es bei den nun alle 240 Tage nötigen Verlängerungsanträgen: Neben der Gebühr von 470 Dollar für die zuständige US-Einwanderungsbehörde bräuchten Medienhäuser dafür interne Kapazitäten oder externe Anwaltskosten von rund 1500 Dollar – oder sie liessen ihre Korrespondentinnen und Korrespondenten rechtzeitig ausfliegen, was wiederum Reise- und Ausfallkosten verursache. Insgesamt rechnet Wolffers mit mindestens 3000 Dollar pro Person und Verlängerung, Familienangehörige nicht mitgerechnet.
Schweizer Medienhäuser sind unterschiedlich betroffen
Bei CH Media dürfte die neue Regel praktisch folgenlos bleiben. Der einzige fest stationierte Korrespondent, Renzo Ruf, besitze neben der Schweizer auch die amerikanische Staatsbürgerschaft, teilt das Unternehmen auf Anfrage mit – die neue Regel habe deshalb keine Auswirkungen auf die Berichterstattung, die Rotation oder allfällige Mehrkosten.
Auch Ringier ist kaum betroffen, allerdings aus einem anderen Grund: Das Unternehmen unterhält derzeit keine festen Korrespondenten in den USA. Journalistinnen und Journalisten reisten punktuell für Grossereignisse wie Wahlen oder die WM ein, in der Regel für weniger als 240 Tage, so Mediensprecher Daniel Riedel.
Bei den übrigen grossen Medienhäusern herrscht dagegen noch Unsicherheit. Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) prüft die Auswirkungen derzeit noch: Für die Berichterstattung habe der Entscheid vorerst keine unmittelbaren Konsequenzen, teilt SRF mit. Über eine Anpassung der Korrespondenten-Rotation werde erst entschieden, wenn klar sei, wie die neuen Regeln konkret umgesetzt würden. SRF beschäftigt aktuell vier Korrespondentinnen und Korrespondenten in den USA: Barbara Colpi, Pascal Weber in Washington D.C., Roger Aebli in New York und Andrea Christen in Chicago.
Bei der NZZ zeigt sich ein ähnlich gemischtes Bild: Die neue Regel habe derzeit keine Auswirkungen auf die Berichterstattung aus den USA, Anpassungen der Korrespondenten-Rotation seien nicht geplant, teilt die Zeitung mit. Vier festangestellte Korrespondentinnen und Korrespondenten sind für die NZZ aktuell in den USA tätig. Ob zusätzlicher administrativer oder finanzieller Aufwand entstehe, lasse sich derzeit noch nicht abschliessend beurteilen; man beobachte die weiteren Entwicklungen. Bei Familienangehörigen sei die Situation unterschiedlich: Manche Visa liefen über die Korrespondentinnen und Korrespondenten und seien individuell geregelt.
Aufwendige Abklärungen
Am deutlichsten äussert sich Tamedia. Der Verlag beschäftigt mit Charlotte Walser eine eigene Korrespondentin in Washington und arbeitet zudem eng mit den USA-Korrespondentinnen und -Korrespondenten der Süddeutschen Zeitung zusammen. Man kläre derzeit intern und mit dem Rechtsdienst ab, wie mit der neuen Situation umzugehen sei, so Christof Münger, Leiter des Ressorts International. Bereits diese Abklärung sei aufwendig. Zu den konkreten Fragen von persoenlich.com könne er sich aktuell nicht äussern.
Wie konkret sich die neue Regel auswirken kann, zeigt ein Beispielszenario von Anwalt Wolffers: Wird die neue Regel am 15. September wirksam, läuft der I-Visa-Status ohne fristgerechtes Verlängerungsgesuch bereits am 13. Mai 2027 – nach 240 Tagen – aus. Ob Wolffers mit seiner düsteren Einschätzung recht behält, dürfte sich um dieses Datum herum zeigen.

