07.06.2005

SonntagsBlick

Sechs Monate Gefängnis für Journalisten

Härteres Urteil als in erster Instanz.

Sechs Monate Gefängnis bedingt: So lautet das Urteil gegen einen Journalisten des SonntagsBlick, der einen Bericht über eine Kavernenanlage in Buochs NW veröffentlicht hatte. Das teilte das Oberauditorat am Dienstagabend mit.

Damit geht das Militärappellationsgericht weit über das Urteil des Militärgerichts hinaus, das dem Journalisten wegen Verletzung militärischer Geheimnisse zehn Tage Gefängnis bedingt aufgebrummt hatte. Martin Immenhhauser, Spercher des Oberauditorats, wollte das Urteil nicht kommentieren.

Beide Parteien hatten das erstinstanzliche Urteil angefochten. Auch in der zweiten Instanz hatte der Ankläger bloss 45 Tage Gefängnis bedingt gefordert, der Angeklagte hatte auf Freispruch plädiert. Die Verhandlung fand vom 2. bis zum 7. Juni unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Journalist hatte 2003 einen Bericht über eine Kavernenanlage in Buochs veröffentlicht. Dabei hat er nach Ansicht des Gerichts militärische Geheimnisse verletzt - im Wissen, aber ohne Ermächtigung. Die Militärkaverne in Buochs ist in der Schutzzone 2 eingeteilt und unterliegt demnach der militärischen Geheimhaltung.

Nicht der erste Fall

Im vergangenen August war ein Weltwoche-Journalist wegen der Enttarnung des Bunkers der Berner Kantonsregierung freigesprochen, aber mit einer Disziplinarbusse von 400 Franken belegt worden.

Auch bei diesem Bunker hatte es sich um eine klassifizierte Anlage gehandelt. Das Gericht urteilte aber, es handle sich um einen leichten Fall, der Journalist habe mit der Enttarnung lediglich seine Sorgfaltspflicht verletzt.


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