24.09.2026

Quellenschutz

Ständerat sagt Ja zu einer Lockerung

Ringier-CEO Marc Walder und die Corona-Leaks hallen nach: Die kleine Kammer will Amtsgeheimnisverletzungen einfacher ahnden. Eine entsprechende Motion ging mit 34 zu 10 Stimmen durch, nun ist der Nationalrat am Zug.
Quellenschutz: Ständerat sagt Ja zu einer Lockerung
Sah die Medien in der Pflicht, strafbares Verhalten nicht zu fördern: der parteilose Zürcher Ständerat Daniel Jositsch. (Bild: Keystone/Peter Schneider)

Der Ständerat will die Strafverfolgung nach Amtsgeheimnisverletzungen erleichtern. Mit einer Motion fordert er deshalb vom Bundesrat eine Aufweichung des journalistischen Quellenschutzes.

Medienschaffende müssen ihre Informationsquellen für Recherchen gemäss der Strafprozessordnung nicht offenlegen. Ausnahmen von diesem Aussageverweigerungsrecht gelten bei schweren Straftaten oder wenn die Angaben nötig sind, um Menschen aus einer Gefahr für Leib und Leben zu retten.

Corona-Leaks als Hintergrund

Die vom Ständerat am Donnerstag mit 34 zu 10 Stimmen angenommene Motion will den Quellenschutz auf zur Wahrung der Medienfreiheit unmittelbar erforderliche Medienschaffende beschränken. Auch der Schutz vor Beschlagnahmungen soll zwar für Medienschaffende gelten, nicht aber für Geheimnisverletzende.

Die Motion stammt von der Rechtskommission des Ständerats (RK-S). Sie erinnerte in der Begründung des Vorstosses an Informationslecks während der Covid-19-Pandemie und das damit verbundene Strafverfahren gegen Peter Lauener, den damaligen Kommunikationschef des seinerzeitigen Gesundheitsministers Alain Berset.

Das Verfahren wurde mittlerweile eingestellt (persoenlich.com berichtete). Die Einstellung war eine Folge eines Bundesgerichtsurteils von 2025: Das Gericht untersagte der Bundesanwaltschaft die Auswertung von Mails zwischen Lauener und dem Ringier-Konzernchef Marc Walder.

Die Lausanner Richter gewichteten wie schon die Vorinstanz den journalistischen Quellenschutz höher als die Aufklärung der Leaks. Die beschlagnahmten Datenträger mussten demnach versiegelt bleiben. Die sogenannte «Corona-Leaks-Affäre» bewegte 2022 und 2023 das Land.

«Totaler Leerlauf»

Beat Rieder (Mitte/VS) sagte im Rat, dass heute das Offenbaren von Amtsgeheimnissen gegenüber Medienschaffenden wegen des Quellenschutzes faktisch straflos bleibe. «Das ist ein totaler Leerlauf des Rechtsstaates.» Medien sollten nicht mithelfen, strafbares Verhalten zu fördern, fügte Daniel Jositsch (Fraktionslos/ZH) hinzu.

Verletzungen des Amtsgeheimnisses seien nicht zu vernachlässigende Quellen, hielt Fabien Fivaz (Grüne/NE) namens der Minderheit dagegen. «Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dürfte die verlangte Regelung kaum bestehen können.» Er beantragte, die Frage zunächst mit einem Postulat zu prüfen.

Auch der Bundesrat war gegen die Motion und für dieses ebenfalls von der RK-S eingereichte Postulat. Er will vor allfälligen Gesetzesanpassungen den verlangten Bericht vorlegen. Es gebe ein Problem, stellte Justizminister Beat Jans dabei fest. Gleichzeitig forderte er ein sorgfältiges Vorgehen nach einer vertieften Analyse.

Verlangt wird im Postulat eine Auslegeordnung zu Amtsgeheimnisverletzungen, journalistischem Quellenschutz und dem Schutz von Hinweisgeberinnen und -gebern. Untersuchen muss der Bundesrat auch die Auswirkungen des Quellenschutzes auf die Strafverfolgung. Der Ständerat überwies es oppositionslos.

Allianz appelliert an den Nationalrat

Die Medienbranche hatte vor der Debatte ein Nein zu den Vorstössen gefordert. Nach dem Entscheid zeigte sich eine breite Medienallianz enttäuscht. Informantinnen und Informanten müssten darauf vertrauen können, dass ihre Identität geschützt bleibe, heisst es in einer Mitteilung des Verlegerverbands Schweizer Medien (VSM). Bereits die Unsicherheit darüber könne sie davon abhalten, sich an eine Redaktion zu wenden. Wer Amtsgeheimnisverletzungen verhindern wolle, müsse dort ansetzen, wo diese geschehen.

Kritisch sieht die Allianz besonders die Beschränkung auf Personen, deren Mitwirkung «unmittelbar erforderlich» ist. Neben Journalistinnen und Journalisten kämen in modernen Redaktionen auch Chefredaktionen, Rechtsdienste sowie IT- oder Produktionsmitarbeitende mit vertraulichen Quelleninformationen in Berührung. Zudem müsse der Schutz vor Beschlagnahmungen unabhängig davon gelten, ob die Daten in einer Redaktion, in einer Cloud oder bei einem externen Dienstleister liegen.

Die Allianz fordert den Nationalrat auf, die Motion abzulehnen. Die Arbeiten am Postulat will sie eng begleiten. (sda/pd/cbe)


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KOMMENTARE

Victor Brunner
24.09.2026 13:18 Uhr
Der Ständerat peinlich. Amtsgeheimnisverletzungen Whistleblower sind für die freie Presse wichtig. In "Bern" läuft vieles aus dem Ruder. Aktuelles Beispiel F-35 Skandal wo viele SR durch totales Versagen aufgefallen sind, da braucht es Quellen um Transparenz zu schaffen. Ist Trump das neue Vorbild medienfeindlicher SR?