Im Rechtsstreit zwischen der früheren Magazin-Redaktorin Anuschka Roshani und dem Tamedia-Verlag hat das Zürcher Obergericht die Kündigung der Klägerin kürzlich rückwirkend aufgehoben (persoenlich.com berichtete). Die Kündigung sei widerrechtlich gewesen, da diese sich aufgrund des Gleichstellungsgesetzes in der Phase des Kündigungsschutzes befunden habe.
Konkret bedeutet das Urteil für Roshani, dass sie weiterhin in einem bestehenden Arbeitsverhältnis mit Tamedia steht und sowohl Lohnansprüche als auch einen Anspruch auf weitere Beschäftigung hat.
Wie der SonntagsBlick nun berichtet, muss Tamedia der «Magazin»-Reporterin bis Juli 2025 31 Monatslöhne beziehungsweise 200’000 Franken zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor Bundesgericht weitergezogen werden.
Dazu hält sich die Tamedia auf Anfrage von SonntagsBlick zurück – man prüfe derzeit das Urteil. Pikant: Gemäss Gleichstellungsgesetz gilt der Kündigungsschutz für Roshani, solange alle mit dem Fall zusammenhängenden Gerichtsverfahren laufen. (pd/spo)

