23.09.2010

Bündner Radiostreit

Zweite Niederlage für Lebrument

Entscheid zu Gunsten von Schawinski und seinen jeweiligen Partner.

Im Verfahren um eine Radiokonzession im Sendegebiet 32 hat der Verleger der Südostschweiz Radio AG, Hanspeter Lebrument, innerhalb von vier Wochen die zweite Niederlage beim Bundesverwaltungsgericht erlitten. Mit Zwischenentscheid vom 20. September 2010 lehnt das Gericht sein Ausstandsbegehren gegen sämtliche eingesetzten Richter ab.

Damit können die von Anfang an bestimmten Richter darüber befinden, ob die Verfügung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) zum weiteren Vorgehen rechtens ist oder nicht. Diese Verfügung stiess sowohl in Graubünden wie im Aargau auf Ablehnung. Roger Schawinski, der bei beiden Konzessionsgesuchen beteiligt ist, und seine jeweiligen Partner erhoben dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Auch im zweiten Ausstandsbegehen – das erste war am 23. August 2010 abgelehnt worden - hält das Bundesverfassungsgericht fest, dass weder Befangenheit noch Voreingenommenheit bei den Richtern vorlägen. Die "Unterstellungen" von Hanspeter Lebrument gegen die Richter "entbehren jeder Grundlage und sind rein spekulativ". Bei Lebruments Ausstandsgesuch handle es sich um "vage Vermutungen und unbelegte Behauptungen", heisst es.

Der Entscheid vom Bundesverwaltungsgericht ist deshalb interessant, weil die beiden die Südostschweiz Radio AG mit den beiden Ausstandsbegehren das Verfahren um die Radiokonzession im Sendegebiet 32 (Graubünden / Glarus) um fast ein halbes Jahr verzögert hat. Für diesen Zeitraum werden der Südostschweiz Radio AG über Fr. 800'000.- Konzessionsgelder zugesprochen, ohne dass die Bewilligungsbehörde in der Sache einen Schritt weitergekommen ist.


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