30.03.2026

Lauterkeitskommission

Rekordzahl an Beschwerden wegen Bordell-Plakat

Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat 2025 insgesamt 240 Beschwerdeverfahren behandelt – mehr als je zuvor und deutlich mehr als die 221 Verfahren des Vorjahres.

Ein beträchtlicher Teil der Beschwerden betrafen eine einzelne Plakatkampagne für ein Grossbordell, wie dem Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr zu entnehmen ist. 143 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer gingen gemeinsam gegen die Sexwerbung vor. Bereits 2024 sorgte das gleiche Plakat für eine Beschwerdeflut (persoenlich.com berichtete). Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat die entsprechenden Beschwerden abgewiesen. Die Werbung weise keinen pornografischen Inhalt auf und sei keine Geschlechtsdiskriminierung, so die SLK.

Die Zahl der Beschwerden bewegte sich 2025 weiterhin deutlich über dem langjährigen Durchschnitt von rund 110 Verfahren pro Jahr, schreibt die Lauterkeitskommission.

Weniger Beschwerden zur Medienbranche

Am meisten Beschwerden verzeichnete die Branche Freizeit/Touristik/Hotel/Restaurant mit einem Anteil von 15,3 Prozent, wie schon im Vorjahr. Dahinter folgten Haus/Garten mit 11,6 Prozent sowie Dienstleistung/Administration und Pharma/Gesundheit mit je 7,4 Prozent. Zunahmen gegenüber dem Vorjahr gab es in den Bereichen Bekleidung/persönlicher Bedarf sowie Unterhaltungselektronik. Rückläufig waren die Beschwerden in den Branchen Medien und Lebensmittel/Getränke.

Bei den beanstandeten Medien bleibt das Internet mit 40,5 Prozent klar an erster Stelle, vor Direktmarketing mit 15,9 Prozent und Aussenwerbung mit 11,5 Prozent. Soziale Medien belegen mit 10,6 Prozent den vierten Platz.

Der mit Abstand häufigste Vorwurf betraf irreführende oder unrichtige Aussagen in der Werbung – er wurde in 45,4 Prozent aller Beschwerden erhoben, also in fast jeder zweiten. Beschwerden wegen aggressiver Verkaufsmethoden gingen gegenüber dem Vorjahr erneut um rund 7 Prozent zurück und machten 14,9 Prozent aus. Der Anteil der Beschwerden wegen Geschlechterdiskriminierung sank weiter auf 8,8 Prozent; 2021 hatte er noch 23,7 Prozent betragen.

Grossteil der Beschwerden gutgeheissen

Von den behandelten Beschwerden wurden 64,9 Prozent gutgeheissen – mehr als im Vorjahr mit 52,8 Prozent. 29,7 Prozent wurden abgewiesen, auf 5,4 Prozent konnten die Kammern nicht eintreten. Alle eingereichten Rekurse wurden vom Plenum abgewiesen.

Die Lauterkeitskommission wurde 1966 gegründet und ist als privatrechtliche Stiftung das Selbstkontrollorgan der Schweizer Werbebranche. Ihre Entscheide haben den Charakter von Empfehlungen und sind nicht staatlich durchsetzbar. (pd/nil)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen