Verbote würden die Handlungsfähigkeit der Kinder sowie auch die von Eltern unnötig einschränken. Stattdessen sollen, mit allen Beteiligten, klare Regeln ausgearbeitet werden. Grosse Online-Plattformen will die Kommission ebenfalls stärker in die Pflicht nehmen.
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (Uno) beinhalte neben dem wichtigen Recht auf Schutz auch das Recht auf altersgerechten Zugang zu Information und Bildung sowie das Recht auf Teilhabe an digitalen Angeboten, teilte die eidgenössische Kommission für Kinder und Jugendfragen (EKKJ) am Donnerstag mit.
Auch müsse die Meinung von Kindern und Jugendlichen in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, laut der Konvention angemessen berücksichtigt werden. Kinderrechte sind laut der Kommission auch online gültig.
Die EKKJ plädiert in ihrem Positionspapier deshalb dafür, dass gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen klare Regeln und Leitlinien zur Mediennutzung entwickelt werden sollten. Letztere sollten «ihrem Entwicklungsstand und ihrem Lebenskontext entsprechen».
Generelle Verbote als verpasste Chance
Generelle Verbote hingegen schränkten die Handlungsfähigkeit der Eltern wie auch der Kinder unnötig ein, hiess es weiter. Erhielten die Kinder Raum und Gelegenheit, sich mit der Thematik der Mediennutzung zu befassen, könnten sie sich darin üben, sich sicher, selbstbestimmt und kritisch in der digitalen Welt zu bewegen.
Wichtig dabei sei auch die begleitende Unterstützung durch Erwachsene - namentlich Eltern, Lehrkräfte und weitere Bezugspersonen. Sie müssten als Schlüsselpersonen miteinbezogen werden, wenn es darum gehe, diese Kompetenzen der Kinder zu fördern.
Laut der EKKJ sollten alle Beteiligten nicht nur die Risiken im Zusammenhang mit Social Media erkennen, einordnen und nutzen können, sondern auch deren Vorteile und Möglichkeiten.
Die Auswirkungen der Nutzung von Social Media auf die psychische Gesundheit seien komplex und müssten differenziert betrachtet werden. Sie unterschieden sich je nach Plattform und Person und seien abhängig von der Quantität, der Qualität und dem Kontext der jeweiligen Nutzung.
Regulierung grosser Plattformen ist erwünscht
Weiter spricht sich die EKKJ auch für eine Regulierung grosser Online-Plattformen aus. Algorithmen verfolgten und interpretierten die Interessen und Verhaltensweisen der Nutzerinnen und Nutzer. Diese Erkenntnisse würden zur Gestaltung der Anwendungen und Inhalte «auf intransparente Art und Weise verwendet».
Die marktorientierte Logik der Onlineplattformen ziele darauf ab, die Nutzungsdauer zu maximieren und die Aufmerksamkeit der Nutzerinnen und Nutzer unabhängig von deren Alter zu binden. Es braucht laut der EKKJ deshalb Transparenzpflichten für die Plattformbetreibenden und eine stärkere Regulierung von Online-Plattformen mit klaren gesetzlichen Vorgaben.
Die EKKJ werde sich im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) zu diesem Thema einbringen, hiess es weiter.
Die Vorlage hatte der Bundesrat Ende Oktober präsentiert. Der Vorentwurf beschränkt sich auf sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen wie Google, Tiktok oder X. Sie sollen Nutzerinnen und Nutzern künftig ein Verfahren anbieten müssen, mit dem sie bestimmte, mutmasslich rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden können.
Als sehr gross gelten Dienste, die monatlich durchschnittlich von zehn Prozent der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung genutzt werden - das sind aktuell rund 900'000 Nutzende.
Laut einer am Donnerstag veröffentlichten Studie der PH Schwyz begegneten denn auch rund ein Drittel von 1390 befragten Kindern und Jugendlichen online Hassreden. Rund ein Viertel der Befragten sahen sexuelle Darstellungen. Besonders betroffen seien Jugendliche zwischen 15 und 16 Jahren.
Kantone und Gemeinden preschen vor
Die Diskussion um Social Media und ihren Einfluss auf Jugendliche habe in den letzten Jahren stark an Intensität gewonnen, teilte die EKKJ weiter mit. Die öffentliche Debatte fokussiere auf gesetzliche Verbote oder fordere, dass Kinder und Jugendliche nur noch eingeschränkt soziale Medien nutzen dürfen.
Ein Handyverbot an Schulen befürworten gemäss einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Sotomo von Ende 2024 zufolge 82 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer. Die breite Zustimmung zum Handyverbot an Schulen deute einen Wertewandel an, schrieben die Verfasser.
Mehrere Kantone haben diesbezüglich denn auch bereits Massnahmen ergriffen: Im Kanton Nidwalden etwa sind Mobiltelefone und weitere digitale Geräte an Schulen seit dem Beginn des Schuljahres 2025/2026 verboten. Im Jura werden Handys an Schulen ab dem kommenden Februar verboten.
Auch im Aargau und im Wallis wurde ein Verbot beschlossen. Zudem führten auch einzelne Gemeinden wie etwas Lyss BE ein solches ein. In den Kantonen Solothurn, Zürich und Schwyz wiederum darf jede Schule einzeln über ein Verbot entscheiden.
Man sei nicht prinzipiell gegen Verbote, aber dafür, dass es Regeln gebe, die mit Kindern und Jugendlichen ausgehandelt würden, teilte EKKJ-Mitglied Laurent Sédano am Donnerstag auf Anfrage von Keystone-SDA mit. «Die Jugendlichen sollten eine Verbindung haben zum jeweiligen Gremium und Einfluss darauf nehmen können, wenn Verbote ausgesprochen würden.» Wenn etwa ein Schülerrat Einfluss auf die Schule nehmen könne, sei das eine komplett andere Situation, als wenn der Kanton Mobiltelefone an allen Schulen verbiete. (sda/nil)

