Der Rat für deutsche Rechtschreibung tritt am Freitag in Bern zu einer Arbeitssitzung zusammen. Dabei beugt sich das Fachgremium über das Wörterverzeichnis von 1968. Gegründet wurde es 2004 im Gefolge der Querelen rund um die Rechtschreibreform von 1998. Diese Reform wurde weitherum als nicht praktikabel und voller falscher Wortherleitungen angesehen. 2004 wurden teilweise weitreichende Änderungen gutgeheissen, seit August 2009 ist diese revidierte Fassung des amtlichen Regelwerks in der Schweiz in Kraft. Seither herrscht Ruhe an der Rechtschreibefront.
Das Fachgremium folgt einer Einladung der Bundeskanzlei nach Bern, wie diese am Dienstag mitteilte. Es besteht aus 39 Mitgliedern (Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Deutschsprachige Gesellschaft Belgiens, Autonome Provinz Bozen-Südtirol). Sie vertreten öffentliche Verwaltungen, Schulen, Medien, Verlage und Schriftstellervereinigungen.
Der Rat trifft sich zweimal jährlich, üblicherweise an seiner Geschäftsstelle in Mannheim. In den letzten Jahren führte er aber immer eine Sitzung auf Einladung auswärts durch. Nun hat ihn die Bundeskanzlei als Mitglied eingeladen. Der Rat soll die Einheitlichkeit der Rechtschreibung wahren, die Schreibpraxis beobachten und das orthografische Regelwerk weiterentwickeln. Seit der Revision des Regelwerks beobachtet der Rat, ob sich die neuen Schreibweisen bei den professionellen Schreibern durchsetzen oder nicht. Auch die Schulen stehen unter Beobachtung.
An der Sitzung in Bern diskutiert der Rat über die Aktualisierung des Wörterverzeichnisses im amtlichen Regelwerk. Es stammt von 1968 und enthält darum veraltete Ausdrücke wie "Gelichter" und "behufs". Zudem gelten einige Wörter unterdessen als politisch nicht mehr korrekt, etwa "Neger" oder "Kaffer". Modernere Wörter wie "Alufolie" und "bloggen" hingegen fehlen.
Diskutieren will der Rat auch Varianten vor allem bei Fremdwörtern. Stark eingedeutschte Fremdworte wie etwa "Fassette" für "Facette" konnten sich kaum durchsetzen. Darum stellt sich die Frage, ob diese Varianten nicht gestrichen werden sollten. In anderen Fällen werden immer noch Schreibweisen verwendet, die das Regelwerk nicht mehr zulässt. Hier prüft der Rat, ob er sie nicht als Varianten zulassen will. (sda)

