Glücksspiele im Internet sollen erlaubt werden, aber nur unter strengen Auflagen. Dies verlangen die Kantone. Sie wollen eine Lockerung des Verbots nur unterstützen, wenn höchstens drei Konzessionen vergeben werden und die Durchsetzung des Verbots illegaler Internet-Angebote sichergestellt wird. Heute sind Glücksspiele im Internet - im Gegensatz zu Lotterien und Wetten - in der Schweiz verboten. Im Frühling beauftragte der Bundesrat die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) damit, eine Lockerung dieses Verbots von Casinospielen durch die Vergabe von wenigen Konzessionen zu prüfen.
"Glücksspiele im Internet ja, aber", betonte die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) am Donnerstag vor den Medien in Bern. Nur wenn die für die Casinospiele zuständige ESBK die Vergabe von der Internet-Spielbanken-Konzessionen auf höchstens drei beschränke, die ausserdem nur auf dem Gebiet der Schweiz gültig seien, seien die Kantone bereit, diese Lockerung zu unterstützen. Weiter sollen Bestimmungen gesetzlich verankert werden, welche die Durchsetzung des Verbots illegaler Internet-Angebote sicherstellten. Die Situation bei den illegalen Glücksspielen sei in der Schweiz heute nämlich unbefriedigend, die gesetzlichen Bestimmungen würden nicht umgesetzt.

