16.05.2010

Carl Hirschmann

Sonderbewilligung für Auslandaufenthalt

Nachtclubbesitzer beschäftigt weiterhin die Medien, PR-Berater und Anwälte.

So bald wie es sich seine Berater wünschen, wird sich Carl Hirschmann nicht aus den Schlagzeilen verabschieden: Nachdem es einige Tage ruhig war um den berühmt-berüchtigten Besitzer des Zürcher Nachtclubs St. Germain, enthüllte die Zeitung "Sonntag" nun, dass der Sprössling des Jet Aviation Clans derzeit in den Genuss einer Sonderregelung kommt. Für 500'000 Franken genehmigte Staatsanwalt Daniel Kloiber ihm einen Ausland-Trip nach Frankreich. Gegenüber der Zeitung erklärt Kloiber erstmals, wie es dazu kam: "Auf Gesuch des Angeklagten, habe ich seine Pass- und Schriftensperre bis Ende Mai temporär aufgehoben. Herr Hirschmann darf also bis dann in Südfrankreich Ferien machen."

Das sei eine Ausnahme, danach müsse er seinen Pass wieder bei ihm abgeben. Zudem musste Carl Hirschmann vor seiner Abreise eine Fluchtkaution von zusätzlichen 500'000 Franken bezahlen. Das Geld ist bereits auf dem Kantonskonto bei der Zürcher Kantonalbank eingetroffen, sagt Kloiber. Was diesmal so viel heisst wie: Wenn Carl Hirschmann nicht pünktlich aus seinem Urlaub zurückkehrt, ist der Staat um eine Million Franken reicher.

Der Clubbesitzer und jüngste Spross der Jet-Aviation-Dynastie flog am Freitagmorgen mit dem familieneigenen Privatjet nach Nizza und von dort aus wurde er mit einer Limousine in die Mega-Villa seines Vaters nach St. Tropez chauffiert. Auf Anfrage dementierte Carl Hirschmann am Freitagmorgen noch, dass er nach Südfrankreich reisen dürfe. Sein Sprecher Max Fischer von der von Sascha Wigdorovits geleiteten Contract Media AG bestätigte gestern Samstag jedoch: "Carl Hirschmann verbringt die Auffahrts- und Pfingstfeiertage mit seinem Bruder bei seinem kranken Vater in dessen Haus in St. Tropez."


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