30.04.2020

Swissfilm Association

«Unser Schutzkonzept soll Sicherheit geben»

Der Verband der Schweizer Auftragsfilmer stellt ein Schutzkonzept für Dreharbeiten vor. Präsident Peter Beck orientiert.
Swissfilm Association: «Unser Schutzkonzept soll Sicherheit geben»
«Die Unklarheiten waren sehr gross», sagt Peter Beck, Präsident von Swissfilm Association. (Bild: zVg.)

Herr Beck, Ihr Verband, die Swissfilm Association, präsentiert ein aktuelles Covid-19-Schutzkonzept für die Auftrags- und Werbefilmbranche – sind Dreharbeiten in der Schweiz jetzt erlaubt?
Die Produktion von Filmen und auch Dreharbeiten waren in der Schweiz nie explizit verboten, aber die Unklarheiten waren sehr gross. Mit dem Schutzkonzept sind nun die aktuellen Vorgaben und Möglichkeiten klarer definiert. Das gibt uns die Möglichkeit, noch nicht alle, aber doch schon viele Projekte zu realisieren.

Wie soll dies gehen?
Das Schutzkonzept beschreibt die Vorgaben des Bundes adaptiert auf die Gegebenheiten der Auftrags- und Werbefilmbranche.

Was muss auf dem Set beachtet werden? Unterliegen auch die Schauspieler den allgemeinen Abstandsregeln? Wie arbeiten Maske und Hairstylistinnen?
Natürlich sind nicht alle Eventualitäten im Detail abgedeckt. Die Produzenten müssen ihre Vorhaben immer auch selbst einschätzen und entsprechend diesen Vorgaben umsetzen. Was geht im Rahmen dieser Vorgaben vor der Kamera, wie mache ich das hinter der Kamera? Hier gibt das Konzept die generellen Regeln vor, die Umsetzung im konkreten Einzelfall muss entsprechend adaptiert werden.

«Schweizer Filmproduktionen und Filmschaffende stehen bereit»

Ausländische Talente und Crewmitglieder können praktisch nicht in die Schweiz einreisen. Gibt es genügend Schweizer Personal und Schauspieler?
Ja. Schweizer Filmproduktionen und Filmschaffende stehen bereit und müssen den internationalen Vergleich nicht fürchten. Der Schweizer Pass macht derzeit den entscheidenden Unterschied. Einreisen darf wer einen solchen hat. Meldebestätigungen die vor dem Lockdown gesprochen wurden gelten nach wie vor. Wir hoffen, dass sie die Einreise und Ausreisebestimmungen mit der zweiten (11. Mai), spätestens aber mit der dritten Phase der Lockerung vom 8. Juni entspannen wird.

Wie kann die Gesundheit der Mitarbeiter während den Dreharbeiten gewährleistet werden?
Wir arbeiten mit einem rechtlich geprüften Konformitätsblatt. Wer Zutritt zu einem Drehort erhalten soll, wird schriftlich zur Angabe des eigenen Gesundheitszustandes aufgefordert und angehalten, die Schutzmassnahmen einzuhalten.

Wie lange gilt dieses Schutzkonzept?
Es gilt vorerst bis zum 11. Mai 2020. Falls sich an den Vorgaben nichts ändert auch darüber hinaus. Das Schutzkonzept wird jeweils an die neu erlassenen Lockerungsverordnungen angepasst.



Das Schutzkonzept und mehr zum Thema finden Sie hier.
 


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