Von einem Arbeitsverhältnis mit den Lieferanten will die Migros weiterhin nichts wissen. Dem widerspricht nun aber die hauseigene Ausgleichskasse des Grossverteilers. Der Kurierdienst für Amigos werde als unselbstständige Tätigkeit eingestuft, sagt Marita Ebneter, Geschäftsleiterin der Ausgleichskasse der Migros-Betriebe zur SonntagsZeitung (Artikel online nicht verfügbar).
Die Migros muss nun über ihre Ausgleichskasse, die nur für ihre Angestellten zuständig ist, die Lohnbeiträge aller Bringer abrechnen, wenn die das verlangen. Laut Philipp Zimmermann von der Gewerkschaft Unia bricht die Argumentation der Migros, die Lieferanten seien nicht ihre Angestellten, mit diesem Entscheid endgültig zusammen. Die Migros müsse den Lieferanten im Nachhinein anständige Löhne bezahlen und sie für ihre Auslagen wie genutzte Fahrzeuge entschädigen, sagt Zimmermann.
Da es sich bei den Amigos um Angestellte der Migros handle, bedeute das Ende des Dienstes zudem eine Massenentlassung. Ähnlich sieht das offenbar das Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit. In einem Brief an die Unia, der der SonntagsZeitung vorliegt, schreibt die Behörde, sie habe die Migros auf die Meldepflicht bezüglich Massenentlassungen gemäss Obligationenrecht aufmerksam gemacht. Bei der Migros weiss man allerdings nichts von einer solchen Information.
Nach Abschluss der Testphase führt der Migros-Genossenschafts-Bund die Social-Shopping-App Amigos nicht weiter (persoenlich.com berichtete). Am 10. Dezember wurde der Test eingestellt. Bereits Ende Oktober kam die Ausgleichskasse des Kantons Zürich zum Schluss, dass die Lieferanten, die im Auftrag der Migros für 7.90 Franken eine Tasche voller Einkäufe nach Hause liefern, Angestellte und nicht Selbstständige sind. (pd/cbe)
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01.04.2020 18:16 Uhr
01.04.2020 12:52 Uhr
15.03.2020 13:00 Uhr